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Zuschuss der Krankenkasse für Stromkosten von elektrischen Hilfsmitteln

Elektrische Hilfsmittel benötigen viel Energie, was sich wiederum auf der Stromabrechnung bemerkbar macht. Die Krankenkasse kann unter Umständen für diese Kosten aufkommen.

Mann mit Sonnenbrille fährt draußen mit einem Elektrorollstuhl | © pixabay

Für elektrische Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl, erstattet die Krankenkasse einen Stromkostenzuschuss. (pixabay)

Strombedarf für elektrische Hilfsmittel

Viele Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind auf Hilfsmittel angewiesen. Diese sind je nach Bedarf und technischem Stand häufig elektrisch. Dazu zählen zum Beispiel E-Rollstühle, Hilfsantriebe, Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Monitore, Luftbefeuchter, Hausnotrufsysteme.

Dabei gehören Treppenlifte als wohnumfeldverbessernde Maßnahme jedoch nicht zu den Hilfsmitteln, für welche Stromkosten geltend gemacht werden können. Die Pflegeversicherung bezuschuss stattdessen den Einbau.

Entweder müssen sie während der Nutzung direkt an das Stromnetz angeschlossen sein oder es ist ein regelmäßiges Aufladen von Akkus ist erforderlich. Abhängig von der Anzahl und der Art der medizinischen Hilfsmittel und Geräte, die in der häuslichen Pflege benötigt werden, kann der Strombedarf deutlich erhöht sein. Ein erhöhter Stromverbrauch ist die Folge.

Krankenkasse zahlt Zuschuss oder Pauschale

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die medizinische Hilfsmittel verwenden, einen Zuschuss zu den Stromkosten von der Krankenkasse erhalten. Die Krankenkassen kommen nämlich nicht nur für die Anschaffung und Wartung von Hilfsmitteln auf, sondern auch für deren Betrieb.

Voraussetzung dafür ist, dass die genutzten Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt wurden. Es ist jedoch kein Pflegegrad erforderlich, da es sich nicht um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt.

Dabei wird abhängig von Ihrer Krankenkasse entweder eine Pauschale gezahlt oder der Kostenzuschuss nach Ihrem Verbrauch berechnet. Der Antrag für diese Kostenerstattung erfolgt je nach Krankenkasse entweder formlos oder per Formular. Eine Kostenaufstellung und eine Kopie der Stromkostenabrechnung müssen beigelegt werden.

Stromverbrauch senken mit modernen Geräten

Wer außerdem Stromkosten sparen möchte, sollte auf die im Haushalt genutzten Geräte achten. Diese haben einen deutlichen Einfluss auf den Stromverbrauch. So brauchen moderne Kühlschränke mit einer hohen Energieeffizienzklasse beispielsweise deutlich weniger Strom als ältere Modelle. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Standby-Funktion, in der sich die meisten Geräte wie Fernseher, Stereoanlage oder Computer häufig befinden. Dieser Bereitschaftsbetrieb ist zwar komfortabel, kostet aber über das Jahr gerechnet jede Menge Energie.


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