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Wenn Migräne Einfluss auf die Arbeitsleistung nimmt – Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Migräne ist einer der häufigsten neurologischen Erkrankungen, mit der in Deutschland etwa neun Millionen Menschen leben. Für viele von ihnen stellt die Kopfschmerzerkrankung nicht nur in ihrem Alltag, sondern auch in ihrer beruflichen Tätigkeit eine Herausforderung dar. Um diese zu erleichtern, besteht die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Hinter einer Glastür sitzen vier Personen an einer Seite eines Konferenztischs. Vor ihnen stehen Laptops. Sie unterhalten sich. | © unsplash

Krankheiten können auch eine Herausforderung im Beruf darstellen. (unsplash)

Antrag auf Schwerbehinderung stellen

Zwar sind die Ausprägung und Symptomatik der Attacken von Person zu Person verschieden, beeinflusst eine hohe Frequenz von Migräneattacken die berufliche Tätigkeit, sollten sich Betroffene um die Feststellung des Behindertengrads und einen Schwerbehindertenausweis kümmern.

Hierzu müssten diese einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) an das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt stellen. Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Antrag ist unter anderem das medizinische Gutachten des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, mit dem oder der der Antrag abgesprochen sein sollte.  
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Diese enthalten Anhaltspunkte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB), auch Grads der Schädigungsfolgen (GdS) genannt.

Grade der Schwerbehinderung

Je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle sowie Ausprägung der Begleiterscheinungen ist bei Migräne die Anerkennung folgender Grade von Behinderung möglich:  

  • GdB   0-10: leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)
  • GdB 20-40: mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
  • GdB 50-60: schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, werden deren Auswirkungen für den oder die Antragsteller*in in ihrer Gesamtheit beurteilt und mithilfe dessen der Grad der Behinderung festgestellt.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als „Schwerbehinderung“. Wer mindestens einen Behinderungsgrad von 30 hat, kann einer Person mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden, wenn er oder sie nur auf diese Weise einen bestimmten Arbeitsplatz bewahren oder bekommen kann.

Man sieht die Hände von zwei Personen, die grade Dokumente, die auf einem Tisch liegen unterschreiben. | © Romain Dancre/ unsplash Betroffene müssen einen Antrag stellen. (Romain Dancre/ unsplash)

Gültigkeitsdauer des Ausweises

Wird der Schwerbehindertenausweis (der Grad der Behinderung ist 50 oder mehr) ausgestellt, so gilt er im Fall von Migräne meistens für längstens fünf Jahre. Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zweimal ohne großen bürokratischen Aufwand verlängert werden, danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert oder eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung hinzukommt, kann bei dem zuständigen Versorgungsamt ein Antrag auf Erhöhung des Grads der Behinderung gestellt werden.

Stärkung der Arbeitsnehmerposition

Generell soll das Schwerbehindertengesetz die Rechtsstellung der Arbeitnehmer*innen durch die Auflage besonderer Pflichten für die Arbeitgeber*innen verbessern. Wird ein Grad der Behinderung festgestellt, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Rente, sondern auf einen Ausgleich des krankheitsbedingten Nachteiles.

Je nach Behinderungsgrad sind beispielsweise steuerliche Vorteile, ein stärkerer Kündigungsschutz (z.B. Zustimmung der Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle) oder andere spezielle Vergünstigungen möglich. Bei Anerkennung eines Behinderungsgrads von 50 besteht das Recht auf eine bevorzugte Einstellung in ein Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz, berufliche Förderung durch den Arbeitgeber, Zusatzurlaub oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Vorzeitiges Ruhegeld oder Erwerbsminderungsrente

Migräne-Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können einen Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld stellen. Abhängig von Geburtsjahr und Mindestversicherungszeit beträgt das Alter des Rentenbeginns zwischen 60 und 65 Jahren. Ungefähres Rentenalter und -betrag können mithilfe eines Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners kalkuliert werden. Die Mindestversicherungszeit wird auch Wartezeit genannt und beträgt für Menschen mit einer Schwerbehinderung 35 Jahre. Betroffene müssen demnach 35 Jahre rentenversichert gewesen sein. Welche Tätigkeiten und Zeiträume zu der Wartezeit gezählt wird, hat die deutsche Rentenversicherung aufgelistet.

Bei einer schweren Verlaufsform der Migräne kann auch eine abgestufte Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann unter verschiedenen versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen von Personen erhalten werden, welche nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen.

Das Gespräch mit Arbeitgeber*innen suchen

Während einer Migräneattacke ist es in der Regel nicht möglich, die berufliche Leistung uneingeschränkt zu erbringen. Rasende Schmerzen, Seh- oder Konzentrationsstörungen beeinflussen nicht nur die Leistung, sie sind je nach beruflicher Tätigkeit auch sehr riskant. Dies gilt auch bei der Einnahme von Medikamenten gegen Migräne. Dennoch arbeiten viele Betroffene – nicht zuletzt aus Angst um den Arbeitsplatz – auch während Attacken weiter.

Es ist aber nicht zwangsläufig notwendig, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber*in wie auch Arbeitskolleg*innen sich des Themas bewusst sind.
Migränepatient*innen sollten deshalb offen über ihre Krankheit sprechen. Im Dialog mit den Vorgesetzten lassen sich möglicherweise Lösungen finden, wie Leistungsschwankungen ausgeglichen oder Ausfälle aufgefangen werden können.

Zwei Frauen unterhalten sich und sitzen an einem Tisch. Von einer sieht man den Rücken, von der anderen den die Vorderseite. | © unsplash In einem Gespräch mit der oder dem Arbeitgeber*in können Lösungen gefunden werden. (unsplash)

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