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Von der Diagnose bis zur Anerkennung als Behinderung

Ist eine Allergie derart stark, sodass sie Ihr gesellschaftliches Leben sowie die Ausübung Ihres Berufs beeinflusst, kann sie als Behinderung anerkannt werden. Auch ein Schwerbehindertenausweis könnte dann beantragt werden.

Wegweiser aus Holz auf einem Bergweg, der in verschiedene Richtungen zeigt. | © pixabay

Der lange Weg zur Diagnose. (pixabay)

Falls es bei Ihnen einen Verdacht auf eine Allergie gibt, empfiehlt sich der Gang zu allergologischem Fachpersonal – dies sind Ärzt*innen, die sich auf Allergien spezialisiert haben. Denn „[...] die Diagnose einer Allergie kann sehr schwierig sein, da es viele Erkrankungen gibt, die allergieähnliche Symptome auslösen und eine Allergie vortäuschen können“, weiß Dr. Renz Mang, Allergologe von Beruf. So muss zum Beispiel eine Nahrungsmittelunverträglichkeit von einer Allergie unterscheiden werden.

Erst wenn die endgültige Diagnose steht, kann – falls die Allergie Ihr Leben entsprechend stark beeinflusst – der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis versucht werden.

Diagnose einer Allergie

Es gibt mehrere verschiedene Methoden zur Diagnostik. „Für welche Methode sich der Arzt entscheidet, hängt von der Art der Allergie ab“, erklärt der Allergologe. Es gibt zwei häufige Formen der Allergie. Die so genannte Typ-I Allergie wird durch bestimmte Eiweiße im Blut hervorgerufen und führt zu Symptomen, die sehr schnell nach einem Kontakt mit dem Allergen auftreten. Ein Beispiel wäre hier der Heuschnupfen.

Typ-I Allergien werden durch den Pricktest – auch Ritztest genannt – diagnostiziert. Dabei werden verschiedene Stoffe auf den Unterarm aufgetragen und in die Haut geritzt. Kommt es nach 20 Minuten zu einer Schwellung, ist eine Allergie wahrscheinlich. Auch durch eine Blutuntersuchung kann eine solche Allergie diagnostiziert werden.

unterschiedliche Blutröhrchen für die Blutuntersuchung  | © pixabay Ärzt*innen nutzen verschiedene Untersuchungsmethoden zur Diagnose von Erkrankungen. (pixabay)

Diagnose von Typ-IV Allergien durch Epikutantest

Im Gegensatz dazu wird die so genannte Typ-IV Allergie durch Blutzellen hervorgerufen. Die Symptome dieser Allergieform treten erst zwei bis drei Tage nach dem Kontakt mit einem Stoff auf. Ein bekanntes Beispiel ist die Nickelallergie. Diese Art der Allergie kann nicht durch eine Blutuntersuchung diagnostiziert werden. Zur Diagnose wird deshalb der Epikutantest – auch Pflastertest genannt – durchgeführt, bei dem Patient*innen zwei Tage Stoffe auf den Rücken geklebt bekommen. Wird am dritten Tag eine Rötung beobachtet, ist eine Allergie auf den jeweiligen Stoff wahrscheinlich.

„Deshalb sollte der Arzt also zuallererst die vom Patienten selbst beobachteten Symptome erfragen, unter denen ein Patient leidet und sich dann für den geeigneten Test entscheiden“, erklärt Dr. Mang die Vorgehensweise.

Berufsunfähigkeit durch Allergien

Ist eine Allergie sehr schwer, kann die Erwerbsfähigkeit oder das gesellschaftliche Leben eingeschränkt werden. „Dann kann ein Grad der Erwerbsminderung oder der Behinderung festgestellt werden. Dies ist zum Beispiel bei einem schweren allergischen Asthma der Fall, aber auch ein banales Ekzem der Hände kann, zum Beispiel bei einem Frisör, die Ausübung seines Berufes unmöglich machen“, so Dr. Mang.

Die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) etwa zählt ein Dutzend Beispiele berufsbezogener Allergien auf – von der Allergie gegenüber Holzstaub bei Tischler*innen über Bäcker*innen mit einer Mehlstauballergie bis hin zu Pfleger*innen, deren Haut allergisch auf Desinfektionsmittel reagiert. Ist die Allergie so stark, dass die damit verbundene Behinderung dazu führt, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann, wird in der Regel eine berufliche Umschulung finanziert.

weiße Latexhandschuhe im medizinschen Kontext | © pixabay Manche Personen reagieren empfindlich auf Latex. (pixabay)

Allergie als Behinderung

Allergien können als Behinderung anerkannt werden. In den so genannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, welche die Beurteilungsgrundlage der Versorgungsämter bei einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis darstellen, werden bestimmte Allergien berücksichtigt.

So kann etwa eine chronische Nebenhöhlenentzündung je nach Schwere mit einem Grad der Behinderung zwischen 10 und 40 anerkannt werden, Kontaktekzeme mit einem Grad der Behinderung zwischen 10 und 30. Die Ichthyosis – eine Gruppe seltener erblicher Verhornungsstörungen der Haut – kann gar mit bis zu einem Grad der Behinderung von 100 bewertet werden.

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen, bitten Sie in Ihrer Praxis um eine Einschätzung sowie um Unterstützung.


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