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Schwerbehindertenausweis: Vorteile, Rabatte & Ermäßigungen

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben in vielen Bereichen Vorteile und Ansprüche, die ihnen das Leben erleichtern sollen. Diese Vorteile sind jedoch vom Grad der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis abhängig und können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ausgestaltet sein. Zu den Vorteilen gehören:

Nahaufnahme von einer Hand, die Zahlen an einem Geldautomat drückt. | © Eduardo Soares/ unsplash

Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, Geld durch Vergünstigungen zu sparen. (Eduardo Soares/ unsplash)

Nachteilsausgleiche im öffentlichen Verkehr

Menschen mit Behinderungen haben verschiedene Nachteilsausgleiche im öffentlichen Nahverkehr, die ihnen die Nutzung erleichtern sollen. Einige dieser Nachteilsausgleiche sind:

  • Kostenfreiheit oder Ermäßigung des Fahrpreises: Je nach Grad der Behinderung und Art der Einschränkung können Sie eine Ermäßigung oder sogar kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten. Hierfür muss ein entsprechender Schwerbehindertenausweis oder ein anderes Dokument vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: Freifahrten im Nah- und Regionalverkehr.

  • Barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen: Die Fahrzeuge und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs müssen barrierefrei sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme und ausreichend Platz für Rollstühle. Des Weiteren können Menschen mit Behinderungen auf Unterstützung durch das Personal des öffentlichen Nahverkehrs zählen. Dies kann beispielsweise die Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder das Tragen von Gepäck umfassen.

  • Reservierung von Sitzplätzen: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf reservierte Sitzplätze im öffentlichen Nahverkehr. Hierfür muss ein entsprechender Bedarf bestehen, der beispielsweise aufgrund einer körperlichen Einschränkung besteht. Im Fernverkehr der DB können Personen mit Merkzeichen „B“ bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren.

  • Nutzung von Rufbussen oder Taxen: In manchen Fällen können Menschen mit Behinderungen auf die Nutzung von Rufbussen oder Taxen zurückgreifen, um ihre Mobilität im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen. Weiteres zur Kostenübernahme lesen Sie in unserem Artikel „Taxi fahren mit Behinderung: Wer bezahlt wann?

Alle Nachteilsausgleiche variieren je nach Region und Verkehrsbetrieb, sowie den entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die genauen Angebote und Voraussetzungen zu informieren.

Parkausweise mit Schwerbehindertenausweis

In Deutschland gibt es den blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen. Dieser ermöglicht das Parken auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen. Den Parkausweis bekommen Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl". Auch Personen, die aufgrund ihrer Gehbehinderung nicht mehr als 100 Meter zu Fuß zurücklegen können, können einen Parkausweis erhalten. Der Ausweis wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt und ist in der Regel für fünf Jahre gültig. Nicht nur in Deutschland, auch in der gesamten EU und einigen weiteren Ländern gilt der Parkausweis.

Steuerliche Vorteile

Menschen mit Behinderungen können zudem auch einige steuerliche Vorteile geltend machen. Diese sind:

  • Der Behinderten-Pauschbetrag: Steuerpflichtige mit einem Schwerbehindertenausweis können einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, der eine jährliche Steuerersparnis ermöglicht. Der Pauschbetrag ist durch den Grad der Behinderung festgelegt. Eine genaue Auflistung zur Höhe des Betrages finden Sie hier.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die durch eine Behinderung verursacht werden, wie z.B. Fahrtkosten zu Ärzt*innen oder Therapeut*innen, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Arbeitgeber können bestimmte Leistungen an Mitarbeiter*innen mit Behinderung steuerfrei erbringen, wie z.B. zusätzliche Betreuungs- oder Fahrtkosten.

  • Steuerfreie Einkünfte: Menschen mit Behinderung können bestimmte Einkünfte wie z.B. Renten oder Vergütungen aus ehrenamtlicher Arbeit steuerfrei erhalten.

  • Barrierefreiheit: Kosten, die durch die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung oder des Arbeitsplatzes entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Steuervorteile variieren können und es sich lohnt, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: Steuerermäßigungen für Menschen mit Behinderungen.

Vergünstigungen beim Autokauf

Beim Kauf eines Neuwagens gewähren Autohersteller Menschen mit Behinderung oft Rabatte und Vergünstigungen. Um den Rabatt zu erhalten, muss in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher sowie eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ vorgelegt werden. Die Ermäßigungen können je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) bis zu 27 Prozent betragen.

Einige Hersteller erlauben es auch, den Behindertenrabatt zu nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine*n Angehörige*n zugelassen wird. Citroën, DS, Peugeot, Nissan, Renault, Skoda und Volvo sind hierfür bekannte Beispiele. Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs gewährt und gilt nur für Neuwagen. Tageszulassungen oder Vorführwagen sind in der Regel von der Rabattierung ausgeschlossen. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sollten individuelle Verhandlungen mit dem Händler geführt werden.

Es gibt keine einheitlichen Bedingungen für den Autokauf-Rabatt für Schwerbehinderte, da dies von den jeweiligen Herstellern abhängt. Fragen Sie auf jeden Fall beim Autokauf nach, ob ein Rabatt gewährt werden kann. Der ADAC hat jedoch auch eine Liste mit den Rabatten der bekanntesten Automobil-Hersteller erstellt.

Ein Mann im Rollstuhl sitzt neben einem Auto. Das Auto hat eine offene Heckklappe und eine Rollstuhlrampe führt in das Auto. | © Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de Der Kauf eines Autos, welches die Mobilität und die Möglichkeiten erweitert, kann durch Rabatte für Menschen mit Behinderung erleichtert werden. (Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de)

Rabatte im Bereich der Kommunikation

Auch im Bereich der Kommunikation gibt es Möglichkeiten für verschiedene Vergünstigungen und Befreiungen. Die Deutsche Post etwa bietet die sogenannte „Blindensendung“ an. Mit der portofreien Blindensendung können Schriftstücke in Braille-Schrift, Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger sowie Papier für Aufzeichnungen in Blindenschrift versendet werden. Dabei muss die Sendung entsprechend markiert werden und ihre Umhüllung darf grundsätzlich nicht verschlossen sein.

Beim Telefonieren gibt es für Menschen mit Behinderung weitere Vergünstigungen. So bietet die Telekom zwei verschiedene Stufen des sogenannten „Sozialtarifs“ an, sodass abhängig vom Grad der Behinderung eine Gutschrift für Verbindungen ins deutsche und ins ausländische Festnetz gemacht wird. Dafür wird zumindest ein aktueller Nachweis benötigt.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung beziehungsweise eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Personen, denen das Merkzeichen „RF“ anerkannt wurde, können ihren monatlichen Beitrag auf ein Drittel senken. Wer darüber hinaus zusätzliche Sozialleistungen erhält, kann sich sogar komplett befreien lassen. 

Ermäßigungen bei Kultur- und Freizeitangeboten

Die Teilnahme an Kultur- und Freizeitangebote ist ein wichtiger Baustein der sozialen Teilhabe. Dies wird durch mögliche Rabatte für Menschen mit Behinderung erleichtert. Ob Konzert, Tierpark, Theater, Kino, die Nachfrage nach möglichen Vergünstigungen lohnt sich. Dabei gibt es viele verschiedene Angebotsstellen in diversen Bereichen, welche einen Rabatt anbieten.

Ermäßigter Tarif im Freibad

Die meisten Bäder – sowohl In- als auch Outdoor – bieten einen ermäßigten Tarif für Menschen mit Behinderung an. Wichtig ist: den Schwerbehindertenausweis dabei haben und immer nachfragen.

Ermäßigungen in Museen

Egal in welcher Stadt, in vielen Museen gibt es für Menschen mit Behinderung Ermäßigungen. Zugang und WC-Anlagen sind in den meisten Fällen barrierefrei.

Es ist ratsam, vorher die Rabatte im Internet auf der jeweiligen Museumsseite zu überprüfen oder vorher kurz anzurufen, um sich über Vergünstigungen schlau zu machen. Das Deutsche Museum in München beispielsweise bietet für Menschen mit Schwerbehinderung einen ermäßigten Eintritt von 8 statt 14 Euro.

Vergünstigt zu Sportveranstaltungen gehen

Auch Fußballveranstaltungen bieten Rabatte und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen. Beim FC Bayern kosten Tickets für Fußballfans mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent, Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Sehbehinderung 5 Euro pro Stück zuzüglich Systemgebühren und Versandkosten. Bezüglich Rabatten der anderen Clubs kann man sich auf der jeweiligen Club-Homepage beziehungsweise bei den Ticket-Hotlines erkundigen.

Der Bundesliga-Reiseführer für Menschen mit Behinderung informiert über Ansprechpartner, Barrierefreiheit und über alles, was bei einem Stadionbesuch wichtig ist.

Auch andere Sportarten wie Handball, Basketball, Eishockey und weitere bieten bei Veranstaltungen Vergünstigungen an. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Sportvereine.

Unterstützung im Bereich Bildung

Nicht nur Freizeitaktivitäten sind von Rabatten eingeschlossen. Menschen mit Behinderungen erhalten in der Bildung verschiedene Arten von Unterstützung und Ermäßigungen, um ihre Bildungschancen zu erhöhen. Volkshochschulen bieten oft Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung an. Aber auch viele weitere Vorteile können Menschen mit Schwerbehindertenausweis nutzen:

  • Nachteilsausgleiche: Menschen mit Behinderungen können in der Schule oder an der Universität Nachteilsausgleiche erhalten, um ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss zu verbessern. Beispiele für Nachteilsausgleiche sind zusätzliche Prüfungszeit, Verwendung von Hilfsmitteln, barrierefreier Zugang zu Unterrichtsmaterialien und Vorlesungen, sowie barrierefreie Räumlichkeiten.

  • Förderung durch Bildungsträger: Es gibt verschiedene Bildungsträger, die Menschen mit Behinderungen fördern und unterstützen, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit. Diese Träger bieten beispielsweise finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder beruflicher Weiterbildung.

  • Ermäßigungen bei Studiengebühren: Einige Universitäten und Hochschulen gewähren Menschen mit Behinderungen Ermäßigungen bei Studiengebühren oder befreien sie sogar vollständig von diesen. Weitere Informationen erhalten Sie zum Beispiel über das Deutsche Studierendenwerk.

  • Unterstützung durch spezielle Einrichtungen: Es gibt spezielle Einrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungswerk oder das Förderzentrum für Menschen mit Sehbehinderung, die gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen und spezielle Bildungsangebote bereitstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Art und Weise, wie Menschen mit Behinderungen in der Bildung unterstützt werden, nach Anspruch und individuellen Gegebenheiten variieren kann.

Die Regelungen zur Unterstützung in der Bildung variieren je nach Bundesland. Weitere Informationen zu Individueller Unterstützung, Nachteilsausgleichen und Notenschutz können Sie daher bei den jeweiligen Staatsministerien nachlesen.

Ein lächelnder Mann mit Trisomie 21 steht vor einem Maskottchen im Kuhkostüm. | © Nathan Anderson/ unsplash Durch Vergünstigungen kann die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung erleichtert werden. (Nathan Anderson/ unsplash)

Berufliche Förderung

Über die Bildung hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen auch berufliche Vorteile. Auch diese sind von Person zu Person unterschiedlich und es können sich je nach Situation individuelle Ansprüche ergeben. Die wichtigsten Vorteile sind:

  1. Finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsplatzanpassung: Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes, um die Arbeit zu erleichtern und die Leistung zu verbessern. Diese Unterstützung kann zum Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder ergonomischen Stühlen umfassen.

  2. Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz so auszustatten, dass er den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht. Das kann bedeuten, dass der Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet wird, so dass er für Menschen im Rollstuhl zugänglich ist, oder dass spezielle technische Hilfsmittel bereitgestellt werden.

  3. Erhöhte Urlaubszeit: Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland Anspruch auf eine erhöhte Anzahl von Urlaubstagen, um ihre Gesundheit zu erhalten und sich von körperlicher oder geistiger Belastung zu erholen. Bei einem GdB von 50 oder darüber beträgt dieser eine Zusatzwoche, also in der Regel fünf Tage mehr.

  4. Besonderer Kündigungsschutz: In Deutschland genießen Menschen mit Behinderungen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nicht ohne triftigen Grund entlassen werden können.

  5. Frühere Altersrente: Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen und in den Genuss einer früheren Altersrente zu kommen, um die Belastung durch die Arbeit zu verringern.

Weitere finanzielle Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis

Das Kindergeld wird in der Regel bis maximal zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. In einigen Fällen haben erwachsene Menschen mit Behinderungen jedoch darüber hinaus Anspruch auf Kindergeld, das ihnen als zusätzliche finanzielle Unterstützung dient.

In Deutschland können Menschen mit Behinderung Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Allerdings müssen die Betroffenen oft einen Eigenanteil leisten. Für Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beim zuständigen Integrationsamt beantragen. Das Integrationsamt kann z.B. bei der Anschaffung von technischen Arbeitshilfen, speziellen Kommunikationshilfen oder behindertengerechten Fahrzeugen finanzielle Unterstützung gewähren.

Außerdem können Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf von behindertengerechten Umbauten am eigenen Fahrzeug Zuschüsse erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen und Bedingungen für Zuschüsse von Land zu Land unterschiedlich sein können und dass eine individuelle Beratung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.

Vorteile nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Je nachdem welches Merkzeichen Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten können Sie unterschiedliche Vorteile im alltäglichen Leben erhalten. Für konkrete Vorteile nach Merkzeichen kann Ihnen die Übersicht des beta Institut weiterhelfen. Außerdem können Sie in der Nachteilsausgleich-Suche nach Merkzeichen und Grad der Behinderung suchen.


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