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Pflegegrad 2: Zeitaufwand Tabelle und Pflegezeitbemessung im Überblick

Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Dieses Kriterium wurde 2017 mit Einführung der Pflegegrade durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) etabliert. Seitdem orientiert sich die Pflegebegutachtung weniger am Zeitaufwand der Pflegeperson, sondern mehr an der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Dennoch bleibt die Dokumentation des Pflegeaufwands, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, ein wichtiges Hilfsmittel.

Eine ältere Frau mit weißem Haar und Brille lächelt, während sie gemeinsam mit einer zweiten Person auf ein Smartphone schaut. Die zweite Person trägt eine Maske, eine Brille und ein gemustertes Tuch mit gelbem Akzent. Die Szene vermittelt Nähe und Unterstützung. | © unsplash

Trotz der Änderungen im Pflegegesetz: der Zeitaufwand bei der Pflege bleibt weiterhin relevant (unsplash)

Von der Zeitbemessung zur Selbstständigkeitsbewertung

Vor der Reform wurde der Pflegebedarf in Pflegeminuten dokumentiert, die minutengenau erfasst werden mussten. Bei der heutigen Pflegebegutachtung orientiert sich die Einschätzung stattdessen an sechs Modulen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken, darunter Mobilität, Selbstversorgung sowie kognitive und psychische Fähigkeiten. Die Punktzahl aus diesen Modulen bestimmt den Pflegegrad.

Dennoch bleibt der Zeitaufwand weiterhin relevant, insbesondere für die Pflegeplanung:

  • Pflegetagebuch: Ein Pflegetagebuch ist ein wertvolles Hilfsmittel, um den Pflegebedarf im Alltag zu dokumentieren. Es zeigt auf, wie viel Zeit für einzelne Tätigkeiten wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilität benötigt wird.

  • Pflegezeitbemessung: Auch wenn die Einstufung nicht mehr direkt vom Zeitaufwand abhängt, können diese Daten helfen, die Pflege effizient zu organisieren und den Bedarf an professioneller Unterstützung oder Entlastungsleistungen zu kalkulieren.

Warum ist die Zeitbemessung weiterhin wichtig?

Auch wenn der Zeitaufwand für die Einstufung in den Pflegegrad keine direkte Rolle mehr spielt, hat er in der Praxis nach wie vor Bedeutung:

  1. Pflegeplanung: Die Pflegezeitbemessung unterstützt pflegende Angehörige und Pflegekräfte dabei, die täglichen und wöchentlichen Aufgaben strukturiert zu planen.

  2. Effiziente Nutzung von Leistungen: Sie gibt Aufschluss darüber, wann und wo Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein könnten.

  3. Grundlage für Gespräche mit dem Medizinischen Dienst: Ein detailliertes Pflegetagebuch kann bei der Begutachtung hilfreich sein, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu belegen.

Pflegegrad 2: Definition und Voraussetzungen

Pflegegrad 2 erhalten Personen, die eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Um diese Einstufung zu erreichen, muss im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof (für Privatversicherte) eine Punktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten erzielt werden.

Das Begutachtungsverfahren bewertet die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Lebensbereichen, sogenannten Modulen. Diese Module decken die verschiedenen Aspekte der alltäglichen Anforderungen ab und sind unterschiedlich gewichtet, sodass besonders stark beeinträchtigte Bereiche einen größeren Einfluss auf das Gesamtergebnis haben.

Einstufung des Pflegegrads: Die sechs Module und ihre Gewichtung

  1. Mobilität (10 Prozent):
    Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, beispielsweise beim Aufstehen, Gehen oder Positionswechsel im Bett.

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent):
    Hier wird entweder die geistige Orientierung (zum Beispiel: Erkennen von Personen oder Orten, Teilnahme an Gesprächen) oder auffällige Verhaltensweisen (zum Beispiel: nächtliche Unruhe, Aggressivität) berücksichtigt. Es fließt nur der höhere Wert aus diesen beiden Bereichen in die Gesamtbewertung ein.

  3. Selbstversorgung (40 Prozent):
    Dieser Bereich hat das größte Gewicht und umfasst alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie die Benutzung der Toilette.

  4. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent):
    Hier wird geprüft, wie selbstständig die Person mit gesundheitlichen Anforderungen wie Medikamenteneinnahme, Blutzuckermessung oder Arztbesuchen umgehen kann.

  5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent):
    Bewertet wird die Fähigkeit, den eigenen Alltag zu planen, soziale Kontakte zu pflegen und sich selbstständig zu beschäftigen.

Durch die Gewichtung der Module wird sichergestellt, dass Bereiche mit höherem Pflegeaufwand, wie die Selbstversorgung, stärker in die Bewertung einfließen. Dadurch wird eine individuellere und gerechtere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglicht. Diese Einschätzung dient als Grundlage für die Zuweisung von Leistungen und Hilfsmitteln durch die Pflegeversicherung.

Zeitaufwand in der Pflege: Ein Überblick über alle Pflegegrade

Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 wird bei der Einstufung in einen Pflegegrad statt dem zeitliche Pflegeaufwand die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person anhand der oben genannten sechs Modulen bewertet. Dennoch bleibt der Zeitaufwand für die Pflegeplanung und Organisation im Alltag ein wichtiger Faktor, insbesondere für pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen deshalb einen Überblick über die früheren Richtwerte aus der Zeit der Pflegestufen und zeigt auch, wie die früheren Pflegestufen in die Pflegegrade umgewandelt wurden. Somit bietet der tägliche Hilfebedarf weiterhin eine Orientierung für die Pflegeplanung, auch wenn die heutige Einstufung auf einem Punktesystem basiert.

Pflegestufe (bis 2016)

Pflegegrad (ab 2017)

Täglicher Hilfebedarf

Grundpflege

Pflegestufe 0

Pflegegrad 1

Mind. 90 Minuten

Mind. 45 Minuten, 1–2-mal täglich

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Mind. 90 Minuten

Mind. 45 Minuten, 1–2-mal täglich

Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompeten)

Pflegegrad 3

180 Minuten

Mind. 120 Minuten, 3-mal täglich

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

180 Minuten

Mind. 120 Minuten, 3-mal täglich

Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompeten)

Pflegegrad 4

300 Minuten

Mind. 240 Minuten, 3–4-mal täglich

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

300 Minuten

Mind. 240 Minuten, 3–4-mal täglich

Pflegestufe 3 (Härtefall)

Pflegegrad 5

Über 300 Minuten

Rund um die Uhr erforderlich

Erklärung zur Tabelle und den bis 2016 gültigen Pflegestufen

  1. Pflegestufe 0: Diese Stufe war vor 2017 für Menschen mit geringem Hilfebedarf vorgesehen, die jedoch keine umfassende Grundpflege benötigten. Nach der Reform entspricht sie ungefähr Pflegegrad 1.

  2. Pflegestufe 1: Diese Stufe deckte grundlegende Pflegebedürfnisse ab, etwa bei körperlichen Einschränkungen. Sie wurde zu Pflegegrad 2 umgestellt, sofern keine Demenz vorlag.

  3. Pflegestufe 1 (mit Demenz): Durch die zusätzliche Anerkennung von Einschränkungen der Alltagskompetenz (zum Beispiel bei Demenz) wurde diese Stufe zu Pflegegrad 3.

  4. Pflegestufe 2: Diese Stufe beschreibt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit, vergleichbar mit dem mittlerweile gültigen Pflegegrad 3.

  5. Pflegestufe 2 (mit Demenz): Demenzbedingte Einschränkungen führten hier zur Höherstufung in Pflegegrad 4.

  6. Pflegestufe 3: Diese Stufe deckte schwerste Pflegebedürftigkeit ab und wurde in der Regel zu Pflegegrad 4 angepasst.

  7. Pflegestufe 3 (Härtefall): Härtefälle mit besonders hohem Pflegebedarf wurden Pflegegrad 5 zugeordnet.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat die Pflegebedürftigkeit differenzierter und messbarer gemacht. Die heutigen Pflegegrade berücksichtigen neben körperlichen auch psychische und kognitive Einschränkungen. Mit der bis 2016 gültigen Tabelle können Sie möglicherweise, den zeitlichen Pflegeaufwand und die neuen Einstufungen besser einordnen.

Überblick über die täglichen Aufgaben bei Pflegegrad 2

Die Zeitaufteilung bei Pflegegrad 2 richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Um diese besser zu verstehen und zu organisieren, kann ein Pflegetagebuch geführt werden. Dieses hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren und die Pflegeplanung strukturiert zu gestalten.

Eine beispielhafte Zeitaufteilung bei Pflegegrad 2 könnte folgendermaßen aussehen:

Pflegetätigkeit

Täglicher Zeitaufwand

Wöchentlicher Zeitaufwand

Körperpflege (Waschen, Duschen)

ca. 30–40 Minuten

ca. 3,5–4,5 Stunden

Mobilitätshilfe (Aufstehen, Gehen)

ca. 20 Minuten

ca. 2–2,5 Stunden

Nahrungsaufnahme (Essen eingeben, Unterstützen)

ca. 15–30 Minuten

ca. 1,5–3 Stunden

Hauswirtschaftliche Versorgung

ca. 30–60 Minuten

ca. 3,5–7 Stunden

Medikamentengabe & Kontrolle

ca. 10–15 Minuten

ca. 1–1,5 Stunden

Kommunikation und soziale Interaktion

ca. 15–20 Minuten

ca. 1,5–2 Stunden

Die angegebenen Zeitspannen sind Richtwerte und können je nach individueller Situation und Tagesform der pflegebedürftigen Person variieren.

Wie hilft die Pflegezeitbemessung bei der Planung?

Eine strukturierte Pflegezeitbemessung unterstützt dabei, die täglichen und wöchentlichen Aufgaben besser zu planen. Sie gibt pflegenden Angehörigen eine Orientierung, wie viel Zeit für einzelne Tätigkeiten aufgewendet wird, und hilft, Überlastung zu vermeiden. Zudem kann sie:

  • Pflegeleistungen optimal nutzen: Durch genaue Dokumentation wird klar, wo Unterstützung wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Entlastungsangebote sinnvoll sind.

  • Bedarf an Entlastung kalkulieren: Pflegende Angehörige können anhand der dokumentierten Zeiten besser abschätzen, wann sie Entlastung durch einen Pflegedienst oder andere Dienste in Anspruch nehmen sollten.

  • Flexible Anpassung der Pflege ermöglichen: Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit ändern. Ein Pflegetagebuch hilft, diese Veränderungen zu erkennen und die Pflege entsprechend anzupassen.

Ein Pflegetagebuch ist dabei ein wertvolles Hilfsmittel, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren und individuell passende Pflegekonzepte zu entwickeln. Mit dieser Grundlage können pflegende Angehörige und Pflegekräfte den Pflegealltag strukturieren und die notwendigen Leistungen optimal einsetzen.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, die individuell nach Bedarf in Anspruch genommen werden können. Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, professionelle Pflegedienste und weitere Hilfen, um die Pflege sowohl zuhause als auch in stationären Einrichtungen sicherzustellen.

Die folgenden Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2024 zur Verfügung:

Leistung

Betrag (Stand: 2024)

Erklärung der Leistung

Pflegegeld

332 € pro Monat

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche, die die Pflege zuhause übernehmen.

Pflegesachleistungen

761 € pro Monat

Kostenübernahme für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag

125 € pro Monat

Zweckgebundener Betrag für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder andere Entlastungsangebote.

Kurzzeitpflege

1.774 € pro Jahr

Zuschuss für vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

Verhinderungspflege

1.612 € pro Jahr

Zuschuss für Pflegevertretung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder erkrankt sind.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € pro Monat

Erstattung für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 € pro Maßnahme

Zuschuss für Umbaumaßnahmen, zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung des Badezimmers.

Pflegegrad 2: Hinweise zur Nutzung der Leistungen

  1. Flexibilität bei der Kombination: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Beispielsweise ist es möglich, einen Teil der Pflegesachleistungen für professionelle Pflege zu nutzen und den Restbetrag als Pflegegeld auszahlen zu lassen.

  2. Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für definierte Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung genutzt werden. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich.

  3. Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Diese Leistungen sind besonders hilfreich, um pflegende Angehörige zu entlasten. Nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können teilweise auf die Kurzzeitpflege übertragen werden und umgekehrt.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen

Q&A zum Zeitaufwand bei Pflegegrad 2

  • Wie viel täglicher Pflegeaufwand ist bei Pflegegrad 2 vorgesehen?

    Seit der Pflegereform 2017 wird der Pflegegrad nicht mehr anhand des täglichen Pflegeaufwands, sondern basierend auf der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bestimmt. Dennoch kann abgeleitet aus den Pflegestufen zur Orientierung gesagt werden, dass bei Pflegegrad 2 ein täglicher Pflegeaufwand von etwa 3 Stunden angenommen werden kann.

  • Wie wird der Pflegegrad 2 ermittelt?

    Der Pflegegrad 2 wird durch ein Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) ermittelt. Dabei wird die Selbstständigkeit der Person in sechs Modulen bewertet: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Beeinträchtigung werden Punkte vergeben. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte erforderlich.

  • Welche Rolle spielt der Zeitaufwand bei der Einstufung in Pflegegrad 2?

    Seit der Reform 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr das entscheidende Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad. Stattdessen steht die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Vordergrund. Der tatsächliche Pflegeaufwand kann jedoch für die Pflegeplanung und -organisation relevant sein.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 vs. Pflegegrad 2?

    Mit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade ersetzt, wodurch sich der Fokus der Bewertung von Pflegebedürftigkeit grundlegend geändert hat. Während bei den Pflegestufen vor allem der zeitliche Pflegeaufwand entscheidend war, steht beim Pflegegrad die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden. Pflegegrad 2 entspricht in etwa der vor 2017 gültigen Pflegestufe 1, sofern keine Demenz vorlag.


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