Pflegegrad 2: So erhalten Sie Unterstützung für eine Haushaltshilfe
Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, um ihren Alltag zu bewältigen. Eine Haushaltshilfe kann eine große Erleichterung sein. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen und welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um die Haushaltshilfe zu finanzieren.

Haushaltshilfe: Unterstützung im Alltag (pixabay)
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag erheblich eingeschränkt sind und regelmäßig Unterstützung benötigen. Das bedeutet, dass betroffene Menschen bestimmte Aufgaben wie die Körperpflege, Haushaltsführung oder Mobilität nicht mehr selbstständig bewältigen können.
Der Pflegegrad 2 weist den Beginn einer dauerhaften, erheblichen Pflegebedürftigkeit auf. Damit einher gehen verschiedene finanzielle Unterstützungen, die es pflegebedürftigen Personen ermöglichen, ihren Alltag besser zu bewältigen, zum Beispiel durch die Unterstützung einer Haushaltshilfe.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Pflegegraden finden Sie in unserem Leitartikel zum Thema „Pflege in Deutschland“.
Voraussetzungen und Antragstellung bei der Pflegekasse
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Krankenkasse, die den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, den Pflegebedarf der Antragsteller*innen zu ermitteln. Bei Privatversicherten übernimmt dies der Dienstleister „Medicproof“.
Der oder die Gutachter*in bewertet in einem Begutachtungsverfahren, wie stark die Selbstständigkeit der Person eingeschränkt ist. Dabei wird der Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen geprüft, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, sowie die Bewältigung alltäglicher Aufgaben.
Wann bekommt man Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird dann gewährt, wenn eine Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf regelmäßige Unterstützung angewiesen ist. Dies gilt sowohl für körperliche als auch für geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Betroffene müssen im Gutachten mindestens 27 Punkte erreichen, um als „erheblich in der Selbstständigkeit beeinträchtigt“ eingestuft zu werden und den Pflegegrad 2 zugesprochen zu bekommen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen schwer oder nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Zu den typischen Tätigkeiten gehören oft:
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Reinigung: Die Haushaltshilfe sorgt dafür, dass Ihre Wohnräume sauber und ordentlich bleiben. Dazu gehören das Staubsaugen, Wischen, das Reinigen von Bad und Küche sowie das Entstauben von Oberflächen.
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Kochen: Wenn das Zubereiten von Mahlzeiten beschwerlich wird, übernimmt die Haushaltshilfe das Kochen für Sie. So wird sichergestellt, dass Sie regelmäßig mit gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten versorgt sind.
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Einkaufen: Auch der Gang zum Supermarkt kann zum Aufgabenbereich gehören. Die Haushaltshilfe erledigt den Einkauf nach Ihren Wünschen und sorgt dafür, dass der Haushalt stets mit den notwendigen Lebensmitteln und Haushaltsartikeln ausgestattet ist.
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Wäschepflege: Ihre Haushaltshilfe kümmert sich bei Bedarf ebenfalls um das Waschen, Trocknen, Bügeln und Falten Ihrer Wäsche, damit Sie sich um diese zeitaufwendigen Tätigkeiten nicht selbst kümmern müssen.

Weitere Aufgaben, die eine Haushaltshilfe gegebenenfalls für Sie übernimmt sind:
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Begleitung außer Haus: Die Haushaltshilfe kann Sie bei Arztbesuchen, Behördengängen oder auch beim Spaziergang begleiten. So können Sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Ihre Mobilität bleibt erhalten. (Möglicherweise übernimmt auch eine persönliche Assistenz diese Aufgabe. Lesen Sie mehr zum Thema im „Erfahrungsbericht: Persönliche Assistenz“.)
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Organisation des Haushalts: Neben der eigentlichen Reinigung hilft die Haushaltshilfe dabei, Ordnung zu halten, wie zum Beispiel das Sortieren von Post, das Einräumen von Schränken oder das Planen von Haushaltsaktivitäten.
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Kleinere Besorgungen und Botengänge: Zusätzlich zum wöchentlichen Einkauf kann die Haushaltshilfe auch kleinere Besorgungen wie den Gang zur Apotheke oder das Abholen von Rezepten erledigen.
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Leichte Gartenarbeiten: Wenn ein Garten vorhanden ist, kann die Haushaltshilfe bei einfachen Arbeiten wie dem Gießen von Pflanzen oder dem Laubrechen helfen, damit der Außenbereich gepflegt bleibt.
Abgrenzung zu pflegerischen Tätigkeiten
Es ist wichtig abzugrenzen, dass eine Haushaltshilfe ausschließlich bei alltäglichen Haushaltsaufgaben unterstützt und keine pflegerischen Aufgaben übernimmt. Sie sorgt dafür, dass der Haushalt sauber und organisiert bleibt, ist jedoch nicht dafür zuständig, bei der Körperpflege zu helfen, medizinische Versorgung zu leisten oder Medikamente zu verabreichen. Auch Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden fallen nicht in den Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe.
Diese Aufgaben übernehmen professionelle Pflegekräfte oder ambulanten Pflegedienste, die speziell für pflegerische Tätigkeiten ausgebildet sind. Diese haben eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation, um medizinische oder pflegerische Maßnahmen sicher durchzuführen und auf die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einzugehen.
Die klare Trennung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und pflegerischen Aufgaben ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie als Pflegebedürftige*r die notwendige professionelle Versorgung erhalten und gleichzeitig im Haushalt unterstützt werden. Diese Unterscheidung gewährleistet nicht nur Ihre Sicherheit und Gesundheit, sondern auch eine rechtlich korrekte Zuordnung der Leistungen. Denn während Haushaltshilfen häufig über Entlastungsleistungen oder Pflegesachleistungen finanziert werden, sind pflegerische Tätigkeiten meist Teil der Leistungen durch die Pflegeversicherung.
Alltagsentlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe entlastet nicht nur Sie als Pflegebedürftige*r, sondern auch Ihre Angehörigen. Viele pflegende Angehörige sind im Alltag stark eingebunden. So kann es für Menschen mit Pflegegrad 2 zunehmend schwierig werden, alltägliche Aufgaben im Haushalt eigenständig zu bewältigen.
Tätigkeiten wie das Putzen, Einkaufen oder Kochen, die früher selbstverständlich waren, können durch körperliche oder geistige Einschränkungen zur Herausforderung werden. Hier übernimmt die Haushaltshilfe wichtige Aufgaben, die für Sie allein zu anstrengend oder gar nicht mehr möglich sind. Durch die Übernahme von Haushaltsaufgaben schafft eine Haushaltshilfe Freiräume und reduziert den Stress, sodass Sie und Ihre Angehörigen sich auf wichtigere Dinge konzentrieren können – wie die persönliche Betreuung und Pflege oder gemeinsame Zeit.
Finanzierung der Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 bietet mehrere Optionen. Neben dem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich können auch Pflegesachleistungen oder das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden. Jeder dieser Ansprüche hilft dabei, die Kosten zu decken und sicherzustellen, dass die notwendige Unterstützung im Haushalt gewährleistet ist.
Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nutzen
Mit einem anerkannten Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich, den sogenannten Entlastungsbetrag. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie diesen Betrag beantragen und zum Beispiel für eine Haushaltshilfe nutzen, um Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu erhalten. Die gesetzliche Regelung zum Entlastungsbeitrag finden Sie in Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Beachten Sie unbedingt, dass der Entlastungsbeitrag zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass die Leistungen der Haushaltshilfe nur von Anbietern erbracht werden dürfen, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Daher sollten Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse informieren, welche Anbieter in Ihrer Region infrage kommen, um sicherzustellen, dass der Entlastungsbetrag übernommen wird.
Den Antrag auf den Entlastungsbetrag können Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen, wobei Ihnen die Pflegeberatung bei Fragen zum Antrag und der Auswahl eines geeigneten Anbieters zur Seite steht.
Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent ihres Budgets für Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umzuwandeln. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch nach Paragraf 45a SGB XI erlaubt es, Gelder, die normalerweise für pflegerische Tätigkeiten vorgesehen sind, auch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. Dadurch wird Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine größere Flexibilität bei der Gestaltung der Pflege ermöglicht.
Wird also ein Teil der ambulanten Pflegesachleistungen nicht vollständig für pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege oder Betreuung durch Pflegedienste genutzt, kann der Restbetrag in haushaltsnahe Dienstleistungen umgewandelt werden.
Auch hierbei gilt, dass Sie nur Leistungen von Anbietern in Anspruch nehmen dürfen, die nach Landesrecht anerkannt sind. Nachlesen können Sie dies auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Bewahren Sie unbedingt die Belege für die entstandenen Kosten auf, um die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen zu können.
Beispielrechnung für Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Budget für Pflegesachleistungen im Jahr 2024 761 Euro. Wenn die pflegerischen Maßnahmen nicht den gesamten Betrag beanspruchen, können bis zu 40 Prozent dieses Budgets für die Haushaltshilfe verwendet werden. Das wären in diesem Fall 304,40 Euro, die für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden könnten.
Wird der Umwandlungsanspruch genutzt, kann daneben weiterhin ein anteiliges Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Dies kann eine hilfreiche Möglichkeit sein, die Pflegeleistungen flexibler zu gestalten und zusätzliche Unterstützung im Alltag zu finanzieren.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Haushaltshilfe
Die Verhinderungspflege bietet eine wertvolle Unterstützung, wenn pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Verpflichtungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben jährlich Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro, die flexibel eingesetzt werden können.
Diese finanzielle Unterstützung dient nicht nur zur kurzfristigen Übernahme der Pflege, sondern kann auch für eine Haushaltshilfe genutzt werden, um den Alltag während der Abwesenheit der Pflegeperson aufrechtzuerhalten. Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen kann die Verhinderungspflege verwendet werden, wie zum Beispiel das Reinigen der Wohnung, Einkäufe oder die Wäschepflege. So wird sichergestellt, dass die pflegebedürftige Person weiterhin in einer sauberen und gut organisierten Umgebung leben kann, auch wenn die Hauptpflegeperson nicht vor Ort ist.
Pflegebedürftige können diese Leistungen in maximal sechs Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können 806 Euro pro Monat des Budgets der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden, was den finanziellen Rahmen erweitert.
Mehr dazu, wie die Verhinderungspflege funktioniert und wie sie beantragt wird, erfahren Sie in unserem „Verhinderungspflege“.
Durch die flexible Verwendung der Verhinderungspflege für eine Haushaltshilfe können pflegende Angehörige entlastet und zugleich der Haushalt gut organisiert gehalten werden – ein wichtiger Baustein für eine ganzheitliche häusliche Pflege.

Pflegegrad 2 Haushaltshilfe: Kostenübernahme der Krankenkasse
Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer akuten Erkrankung, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn keine andere Person im Haushalt leben kann, die diese Aufgaben übernimmt. Die Krankenkasse unterstützt hierbei in der Regel für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen, wobei eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin erforderlich ist. Diese legt fest, warum und in welchem Umfang eine Haushaltshilfe notwendig ist.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird für selbst organisierte Haushaltshilfen mit einem Stundensatz von 10,25 Euro und bis zu maximal acht Stunden pro Tag gewährt. Das bedeutet einen Zuschuss von bis zu 82 Euro täglich. Wenn eine professionelle Haushaltshilfe engagiert wird, schließt die Krankenkasse in der Regel direkt einen Vertrag mit der Fachkraft ab. In diesem Fall bleibt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten zu tragen, was mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag ausmacht.
Grundsätzlich gilt für gesetzliche Krankenkassen ein einheitlicher Leistungskatalog. Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen in einigen Bereichen. Fragen Sie daher am besten vor Inanspruchnahme der Unterstützung konkret bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Unterstützungsleistungen in welcher Höhe übernommen werden.
Der Unterschied zur Kostenübernahme der Pflegekasse ab einem Pflegegrad 2 ist die Länge der benötigten Unterstützung im Haushalt. Während die Krankenkasse bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit einspringt, sind die Leistungen der Pflegeversicherung eher auf dauerhafte Unterstützung ausgerichtet.
Haushaltshilfe privat finanzieren
Wenn keine Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können oder die Kosten für eine Haushaltshilfe die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, bleibt die Option, eine Haushaltshilfe privat zu finanzieren. In diesem Fall hängen die Kosten von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Stundenlohn der Haushaltshilfe und der Anzahl der benötigten Stunden pro Woche. Die Preise können stark variieren, liegen aber in der Regel zwischen 15 und 30 Euro pro Stunde, abhängig von der Qualifikation und der Region.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Anstellung einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, die sich für geringe Stundenumfänge eignet. In diesem Fall ist die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale erforderlich, um eine legale Beschäftigung und die Abführung von Sozialabgaben sicherzustellen. Eine geringfügige Beschäftigung darf derzeit nicht mehr als 538 Euro pro Monat betragen, wobei Sie als Arbeitgeber*in zudem Abgaben zur Unfallversicherung und Rentenversicherung leisten müssen.
Steuerliche Vorteile bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Für privat finanzierte Haushaltshilfen gibt es in Deutschland steuerliche Vorteile. Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können 20 Prozent der Ausgaben für die Haushaltshilfe, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von Ihrer Steuerlast abziehen.
Bewahren Sie unbedingt die Nachweise der Zahlung Ihrer in Anspruch genommenen Dienstleistung auf, zum Beispiel über eine Rechnung oder einen Überweisungsbeleg. Bei Unsicherheiten kann es sich lohnen eine*n Steuerberater*in zu konsultieren.
Tabelle: Leistungen für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2
Diese Tabelle zeigt die verschiedenen Leistungen im Überblick, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 für die Finanzierung einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können.
Leistung | Betrag | Beschreibung |
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Entlastungsbetrag | 125 Euro pro Monat | Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Wäschepflege, nur von anerkannten Anbietern nutzbar. |
Umwandlungsanspruch Pflegesachleistungen | Bis zu 304,40 Euro pro Monat | Bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen können in haushaltsnahe Dienstleistungen umgewandelt werden. |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro jährlich | Kann bis zu 6 Wochen im Jahr für Haushaltshilfe verwendet werden, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. |
Kurzzeitpflege | Zusätzlich bis zu 806 Euro pro Jahr | Ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege kann auf die Verhinderungspflege übertragen werden. |
Kostenübernahme der Krankenkasse | Bis zu 82 Euro pro Tag | Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. |
Steuerliche Absetzbarkeit | Max. 4.000 € jährlich | Haushaltsnahe Dienstleistungen können für 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. |
Wie Sie eine geeignete Haushaltshilfe finden
Die Auswahl einer geeigneten Haushaltshilfe erfordert Sorgfalt, um sicherzustellen, dass die Unterstützung den individuellen Bedürfnissen entspricht und von der Pflegekasse anerkannt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine passende Hilfe zu finden, wobei Pflegedienste und zertifizierte Anbieter zentrale Anlaufstellen darstellen.
Pflegedienste und zertifizierte Anbieter
Pflegedienste, die mit der Pflegekasse kooperieren, bieten oft Haushaltshilfen an, die den Qualitätsstandards entsprechen und über die Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Zusätzlich können Sie bei Pflegestützpunkten oder der Pflegekasse nach zertifizierten Anbietern fragen, die speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen qualifiziert sind. Wichtig ist, dass der Anbieter nach den Landesgesetzen zertifiziert ist, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Tipps zur Auswahl und Vertragsgestaltung
Bei der Auswahl einer Haushaltshilfe sollten Sie auf Referenzen und Qualifikationen achten. Seriöse Anbieter bieten oft ein Erstgespräch an, bei dem die Aufgaben und Bedürfnisse klar definiert werden können. Es ist ratsam, ein Probetag zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die Chemie stimmt und die Arbeitsweise Ihren Vorstellungen entspricht.
Stellen Sie sicher, dass die Aufgaben der Haushaltshilfe klar im Vertrag geregelt sind, insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten, Tätigkeiten und der Vergütung. Achten Sie auch darauf, dass Aspekte wie Urlaubstage und Krankheitsvertretungen im Vertrag festgehalten werden. So können spätere Missverständnisse vermieden werden.
Wichtige Tipps für den Einsatz einer Haushaltshilfe
Die richtige Organisation und Zusammenarbeit mit einer Haushaltshilfe kann den Alltag von Pflegebedürftigen erheblich erleichtern. Um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Dies umfasst die klare Kommunikation, rechtliche Aspekte und die richtige Planung.

1. Klare Kommunikation und Absprachen:
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Aufgabenbereiche festlegen: Besprechen Sie im Vorfeld genau, welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernehmen soll. Klären Sie, ob es sich um Reinigungsarbeiten, Einkäufe oder auch das Kochen handelt. Stellen Sie sicher, dass die Anforderungen klar definiert und die Erwartungen beider Seiten abgestimmt sind.
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Arbeitszeiten und Flexibilität: Legen Sie die Arbeitszeiten fest und klären Sie, ob die Haushaltshilfe flexibel auf Änderungen reagieren kann, beispielsweise bei unvorhergesehenen Terminen.
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Besonderheiten berücksichtigen: Informieren Sie die Haushaltshilfe über spezielle Anforderungen, zum Beispiel Allergien, besondere Reinigungsmittel oder Wünsche bei der Organisation des Haushalts.
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Feedback und regelmäßige Abstimmung: Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche, um die Zusammenarbeit zu evaluieren und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Dies hilft, Missverständnisse frühzeitig zu vermeiden und die Zufriedenheit auf beiden Seiten sicherzustellen.
2. Vertraulichkeit und Diskretion
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Vertraulichkeitsvereinbarung: Da die Haushaltshilfe Einblick in den persönlichen Lebensbereich erhält, sollte von Anfang an Diskretion erwartet und idealerweise eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden. Sie sollte sicherstellen, dass private Informationen nicht nach außen gelangen.
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Privatsphäre schützen: Besprechen Sie, welche Räume oder Bereiche privat bleiben sollen und ob es besondere Regelungen gibt, zum Beispiel im Umgang mit Post oder persönlichen Gegenständen.
3. Rechtliche Aspekte
Achten Sie darauf, die Haushaltshilfe legal zu beschäftigen. Eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder über eine anerkannte Agentur ist zwingend notwendig, um Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen. Dies schützt sowohl Sie als Arbeitgeber*in als auch die Haushaltshilfe, insbesondere im Fall von Unfällen oder anderen arbeitsrechtlichen Fragen.
4. Vertragsgestaltung
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Schriftlicher Arbeitsvertrag: Ein klar definierter Arbeitsvertrag sollte die Grundlage der Zusammenarbeit bilden. Dieser sollte die Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche, Vergütung und Regelungen im Krankheitsfall oder bei Urlaub festhalten.
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Vertretungsregelungen: Besprechen Sie, wie im Falle einer Erkrankung der Haushaltshilfe oder bei Abwesenheiten (zum Beispiel Urlaub) vorgegangen wird. Manche Agenturen bieten Ersatzkräfte an, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.
5. Eingewöhnungszeit einplanen
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Probetage vereinbaren: Bevor die Zusammenarbeit langfristig beginnt, kann es hilfreich sein, zunächst Probetage zu vereinbaren. Dies gibt beiden Seiten die Möglichkeit, sich besser kennenzulernen und zu sehen, ob die Zusammenarbeit harmoniert.
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Anpassungen ermöglichen: Gerade in den ersten Wochen kann es notwendig sein, Aufgaben und Abläufe zu optimieren. Bleiben Sie offen für Feedback und passen Sie die Aufgabenbereiche bei Bedarf an.
Eine Haushaltshilfe kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn sie richtig eingebunden wird. Mit den oben genannten Maßnahmen sichern Sie sich eine gute Zusammenarbeit und stellen sicher, dass gegenseitige Erwartungen erfüllt werden.
FAQ Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2:
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Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf haushaltsnahe Unterstützung, die über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistungen finanziert werden kann. Die Haushaltshilfe hilft dabei, den Alltag zu bewältigen, wenn Tätigkeiten wie Putzen oder Einkaufen schwerfallen.
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Wie kann man eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 finanzieren?
Die Finanzierung erfolgt über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich oder durch die Pflegesachleistungen, bei denen bis zu 40 Prozent des Budgets für eine Haushaltshilfe umgewandelt werden können. Auch ein Teil der Leistungen für Verhinderungspflege kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden.
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Wie viel kostet eine Haushaltshilfe?
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Region. In der Regel liegt der Stundenlohn zwischen 15 und 30 Euro. Bei einem Pflegegrad 2 kann ein Teil dieser Kosten durch die Pflegekasse oder den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
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Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Eine Beratung kann helfen, die notwendigen Schritte zu klären und geeignete Anbieter zu finden, die von der Pflegekasse anerkannt sind.
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Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Eine Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen Haushaltsaufgaben wie Putzen, Einkaufen, Kochen und der Wäschepflege, übernimmt jedoch keine pflegerischen Tätigkeiten.
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Wie finde ich eine zertifizierte Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Zertifizierte Haushaltshilfen können über Pflegedienste oder Agenturen gefunden werden, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Auch eine Beratung bei der Pflegekasse kann bei der Auswahl helfen.
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Kann ich die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Ja, haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 20 Prozent der Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, sind steuerlich absetzbar.