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Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Somit können Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, in Deutschland selbst entscheiden, von wem sie welche Hilfe wollen.

eine Frau hält Geldscheine in ihren Händen | © Alexander Mils/unsplash

Das Persönliche Budget steht seit 2008 für Menschen mit Behinderung zur Verfügung (Alexander Mils/unsplash)

Ein Beispiel verdeutlicht, wie das Persönliche Budget funktioniert:

Die 25-jährige Simone Müller lebt in einem Wohnheim für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie möchte gerne mit ihrem Freund zusammenziehen. Doch auch den Kontakt zu der ihr vertrauten Umgebung möchte sie nicht verlieren.

Simone Müller benötigt zudem regelmäßige psychosoziale Betreuung, um im Alltag zurecht zu kommen. Das beinhaltet auch Unterstützung im Haushalt. Ihre Medikamente kann sie eigenständig einnehmen und auch zum Arzt kann sie selbstständig mit dem Bus fahren. Um ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchte, beantragt sie bei ihrer Krankenkasse das Persönliche Budget.

Möglichkeiten mit Persönlichen Budget

Mit der Bewilligung des Persönlichen Budgets hat Simone Müller nun Möglichkeiten, sich ihr Leben mehr nach eigenen Wünschen einzurichten. Sie zieht mit ihrem Partner in eine eigene Wohnung in unmittelbarer Nähe des Wohnheims. Von dem Persönlichen Budget bezahlt sie eine ihr vertraute Mitarbeiterin des Wohnheims, die sie im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben unterstützt.

Einmal in der Woche geht Simone Müller noch ins Wohnheim und erledigt dort kleine Aufgaben. So kann sie mit ihrer vertrauten Umgebung in Kontakt bleiben. Zudem nimmt sie weiterhin an der Sport-Gruppe des Wohnheims teil. Die Teilnahmegebühr bezahlt sie ebenfalls von ihrem Persönlichen Budget.

Da Simone Müller im Winter zusätzliche Hilfe braucht, wird ihr Budget in diesen Monaten aufgestockt. So kann sie notwendige Erledigungen mit einer Begleitung oder mit dem Taxi erledigen. Die Begleitung und das Taxi organisiert und bezahlt sie selbst. Bei der Organisation hilft ihr manchmal die Sozialarbeiterin aus dem Wohnheim. Auch diese Zusatzhilfen bezahlt sie von ihrem Persönlichen Budget.

Fakten zum Persönlichen Budget

  • Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die individuell nach dem Bedarf der einzelnen Person berechnet wird. Die monatlichen Beträge können daher sehr verschieden sein.
  • Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung helfen, ihr Leben eigenständiger und selbstbestimmter zu gestalten. Daher steht es auch jedem frei, ob das Persönliche Budget beantragt wird oder nicht.
  • Durch das persönliche Budget bekommt man nicht mehr oder weniger Leistungen als vorher. Es werden also keine bestehenden Leistungen gekürzt. Die Leistungen werden nur anders organisiert. Beispiel: Nicht der Leistungsträger, sondern Simone Müller bezahlt die Sozialarbeiterin.
  • Das Persönliche Budget können alle Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, beantragen.
  • Den Antrag bekommt man bei: der Kranken- und Pflegekasse, dem Rentenversicherungsträger, dem Unfallversicherungsträger, dem Träger der Alterssicherung für Landwirte, dem Träger der Kriegsopfversorgung/-fürsorge, dem Jugendhilfeträger, dem Sozialhilfeträger, dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit.
  • Das Persönliche Budget ist sehr flexibel konzipiert. So ist eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen möglich. Man kann das Persönliche Budget auch für betreutes Wohnen und dergleichen verwenden. Daher ist es ratsam, sich individuell beraten zu lassen.
  • Eine Beratung zum Persönlichen Budget erhält man beispielsweise bei den örtlichen Reha-Servicestellen.

Eine Broschüre und weitere Informationen zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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