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Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Pflegerollstühle, Pflegebetten, Toilettenstuhl

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die die Pflege oder auch Mobilität erleichtern. Angehörige zu pflegen kann eine psychische und körperliche Herausforderung sein. Daher sind Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, eine Hilfe. Auch ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel, das die Pflege von Patient*innen unterstützt. Jedoch muss der Antrag auf einen Rollstuhl nicht zwingend mit einem Pflegegrad einhergehen. Mehr zu Hilfsmittel zur Pflege erfahren Sie in diesem Artikel.

Zwei Frauen am Wasser: Eine Frau sitzt in einem Rollstuhl, die andere auf dem Boden. Im Hintergrund sind moderne, mehrstöckige Gebäude mit vielen Fenstern zu sehen. Rechts steht ein Baum, links ist Wasser mit Bergen am Horizont. Der Himmel ist leicht bewölkt. Die Szene wirkt ruhig und freundlich, beide Frauen scheinen sich zu unterhalten. Auf dem Gehweg im Vordergrund sind rote Linien zu sehen. Im Hintergrund laufen einige Menschen an den Gebäuden vorbei. | © Meyra GmbH

Multifunktionsrollstühle werden auch Pflegerollstühle genannt. (Meyra GmbH)

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Kranken- oder Pflegekasse?

Bei der Beantragung von Hilfsmitteln kommt es darauf an, ob es sich um Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung oder um Pflegehilfsmittel handelt. Denn hiervon ist abhängig, ob die Kranken- oder die Pflegekasse für die Kosten zuständig ist. Pflegehilfsmittel werden komplett übernommen oder bezuschusst. Sie sollen die Pflege erleichtern oder ermöglichen. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegehilfsmittels ist ein anerkannter Pflegegrad. Im Gegensatz zu einem Hilfsmittel von der Krankenkasse wird kein Rezept oder eine Verordnung für die Beantragung benötigt.

Außerdem findet auch bei der Pflegekasse eine Zuzahlung statt. Ebenfalls bis zu 10 Prozent höchstens 25 Euro.

Es gibt natürlich Situationen, in denen sich ein Hilfsmittel nicht klar von einem Pflegehilfsmittel unterscheiden lässt. Hier brauchen Sie sich aber keine Sorgen zu machen. Die Versicherungen klären untereinander, wer für die Kostenübernahme zuständig ist. Es kann sich dabei auch um doppelfunktionale Hilfsmittel handeln. Das bedeutet, dass die Kranken- und die Pflegekasse die Kosten aufteilen.

Ein Hilfsmittel, das sich nicht klar unterscheiden lässt, ist der Badewannenlift. Bei einem Treppenlift sieht dies schon wieder anders aus. Er ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis der GKV verzeichnet. Daher wäre eine Option ihn über den Topf zum barrierefreien Umbau zu finanzieren.

Allgemein werden unter den Hilfsmitteln 2 Gruppen unterschieden:

Technische Hilfsmittel können über einen längeren Zeitraum benutzt werden. Es handelt sich dabei um beispielsweise Pflege(-Rollstühle), Pflegebetten,Notrufsysteme, Hörgeräte und noch viele mehr. Zwar muss eine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden, aber die Kosten werden in der Regel übernommen.

Hilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse bezuschusst. Monatlich erhält die zu pflegende Person 42 Euro. Hilfsmittel zum Verbrauch können beispielsweise Desinfektionsmittel, Windeln oder Bettschutzeinlagen sein.

Hilfsmittel zum Verbrauch müssen Sie selbst organisieren. Sie erhalten beispielsweise Einmalhandschuhe in Drogerien oder Apotheken. Die Erstattung reichen sie bei der Pflegekasse ein und rechnen mit dieser ab. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine sogenannte Pflegebox zu beantragen und damit einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Diese Box wird auf die zu pflegende Person abgestimmt. Der Antrag muss erst einmal stattgegeben werden. Danach erhalten Sie nur noch einmal im Monat die zusammengestellte Box. Anschließend kümmert sich der Dienstleister um die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Gerade elektrische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett erleichtern zwar den Alltag, aber verbrauchen Strom. Haben Sie das Pflegebett von der Kranken- oder Pflegekasse erhalten? Dann können Sie sich die Stromkosten erstatten lassen. Die Reparatur- und Betriebskosten gehören zur Bereitstellung von Hilfsmitteln.

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Rollstuhl

Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr laufen können, benötigen für den Erhalt ihrer Mobilität einen Rollstuhl. Dieser wird von der Pflegekasse gezahlt. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen einen Rollstuhl zu stellen, der eine individuell notwendige Ausstattung besitzt. Für weitere Ausstattungsmöglichkeiten müssen sie anschließend selbst aufkommen.

Für die Übernahme der Kosten benötigen Sie eine Verordnung mit dem gewünschten Modell. Dafür testen Sie am besten Rollstühle und lassen sich individuell beraten. Hierfür benötigen sie nicht zwingend einen Pflegegrad.

Dabei können Sie sich zwischen verschiedenen Rollstuhltypen entscheiden:

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Multifunktionsrollstühle

Multifunktionsrollstühle, auch Pflegerollstühle genannt, sind ideal für Personen mit weniger Aktivität und daher besser für die Lagerung einer Pflegebedürftigen Person. Das manuelle Fahren mit dem Rollstuhl ist aufgrund des Gewichts zu schwierig. Diese Rollstühle werden meist von einer weiteren Person geschoben. Auch für den Außenbereich ist dieser Rollstuhl eher nicht geeignet. Jedoch ist er durch die Polsterungen und die Verstellmöglichkeiten individuell an die Person anpassbar und bequem. Vor allem die Kopfstütze bietet zusätzliche Unterstützung.

Ein Pflegerollstuhl mit einer verstellbaren Rückenlehne ermöglicht eine bequeme Sitzposition. Dies ist gerade dann ein Vorteil, wenn krankheitsbedingt nicht lange gesessen werden kann.

Ein Pflegerollstuhl mit Liegeposition wird auch Pflege Liegerollstuhl genannt. Die Rückenlehne lässt sich ebenfalls verstellen, so dass eine liegende Position eingenommen werden kann.

Ein höhenverstellbarerer Pflegerollstuhl ermöglicht eine rückenschonende Versorgung der zu pflegenden Person.

Bei einem Rollstuhl mit Sitzkantelung kann der Neigungswinkel der Sitzplatte angepasst werden Dabei bleibt der Sitzwinkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne unangetastet.

Weiterhin unterstützend kann eine Teleskoprampe sein, die beim Verladen des Rollstuhls unterstützt.

Zwei Frauen in einem modernen Café: Die eine sitzt im Rollstuhl, die andere steht hinter ihr und schiebt sie. Die Frau im Rollstuhl hat rötliche Haare und trägt eine beige Jacke sowie gelbe Hose. Die stehende Frau hat lange braune Haare, trägt ein schwarzes Kleid und schwarze Sandalen. Im Hintergrund sind Pflanzen, Regale mit Dekoration und Lampen zu sehen.  | © Meyra GmbH Aufgrund des Gewichts ist das manuelle Schieben meist zu schwierig, so dass eine weitere Person zum Schieben benötigt wird. (Meyra GmbH)

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Toilettenstuhl

Toilettenstühle eignen sich vor allem, um den Toilettengang zu erleichtern. Wenn der Gang zur Toilette erschwert ist, kann ein Toilettenstuhl praktisch sein. Das gilt für die dauerhafte Pflege oder auch für eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung nach einer Verletzung oder einem Unfall. Der Toilettenstuhl soll nicht nur im Alltag erleichtern, sondern bietet auch Sicherheit. Daher gehören sie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Grundausstattung.

Es gibt sie als feststehende oder bewegliche Variante. Vor allem aber können sie überall platziert werden. Durch die beiden Möglichkeiten können sie sich nicht nur zum Sitzen oder als Rollstuhl eignen, sondern einige Modelle eignen sich auch als Duschstuhl. Duschstühle sind wasserfest und durch die Aussparung in der Mitte lässt sich auch der Intimbereich einfach waschen. Dies ist vor allem für Menschen mit einer geringen körperlichen Mobilität vorteilhaft.

Bei einem Toilettenstuhl befindet sich in der Mitte der Sitzfläche eine Aussparung, unter der sich der Toiletteneimer befindet. Dieser lässt sich natürlich entfernen und kann daher auch einfach entleert und gereinigt werden. Der Eimer sollte täglich gereinigt werden. Die Ausscheidungen entfernen Sie sogar am besten nach jedem Toilettengang. Ab und zu sollten Sie den Duschstuhl auch mit einem milden Reinigungsmittel behandeln. Einmalhandschuhe und Flächendesinfektionsmittel können Sie über die Pflegekasse abrechnen lassen. Im Monat stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zu. Die Aussparung kann selbstverständlich abgedeckt werden oder die Sitzfläche ist komplett abnehmbar.

Bequemlichkeit und Sicherheit stehen weit vorn. Daher sind auch Arm- und Rückenlehnen gepolstert. Außerdem lassen sich Arm- und Beinstützen schwenken, was das Umsetzen erleichtert.

Mit einem Toilettenstuhl wird nicht nur ein Stück Selbstständigkeit behalten, sondern er wird auch als hygienischer als eine Bettpfanne empfunden.

Bei Inkontinenz gilt der Toilettenstuhl als nur bedingt geeignet. Hier sollten Sie auf Inkontinenzprodukte zurückgreifen.

Feststehende Toilettenstühle stehen idealerweise in der Nähe des Bettes. Sie gibt es als faltbare Version, so dass sie sich auch einfach transportieren lassen. Bei Gelenkproblemen kann eine angepasste Sitzhöhe das Hinsetzen erleichtern. Auch für Personen mit einem höheren Gewicht gibt es Toilettenstühle, die belastbarer sind und eine breitere Sitzfläche bieten.

Fahrbare Rollstühle hingegen können nicht nur als Toilettenstuhl, sondern auch als Rollstuhl im Innenbereich genutzt werden. Einige Modelle eignen sich auch als Duschstuhl. Mit einigen Modellen können Sie auch das WC-Becken überfahren und benötigen den Eimer nicht. Auch diese Stühle gibt es als faltbares Modell.

Auch im Hinblick auf die Pflege haben Toilettenrollstühle mit ihren vielen Einstellungsoptionen einen großen Vorteil, denn sie erleichtern die Hilfestellung bei der Körperpflege.

Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt, kann der Toilettenstuhl als Pflegehilfsmittel verordnet werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn er als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. So können Sie erfahren, ob anteilig Kosten für nicht gelistete Toilettenstühle übernommen werden.

Für Sie wichtig ist, dass der Rollstuhl bequem ist und Ihnen Sicherheit gibt. Zu bedenken sind die Maße und ob sie Unterstützung von einer weiteren Person benötigen. 

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: WC-Sitze und Toiletten-Deckel

Der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen WC-Sitz und einem, der in einem Haushalt mit einer rollstuhlfahrenden Person vorkommt ist, dass dieser Sitz standhafter sein sollte. Außerdem können sie je nach Modell als Toilettensitzerhöhung dienen. Die stabilen Materialien können Halt und Sicherheit bieten. Sie sind vor allem für Rollstuhlfahrerende geeignet, die seitlich auf den WC-Sitz rutschen. Denn gewöhnliche Sitzdeckel sind dafür ungeeignet. Diese würden bereits in kurzer Zeit ausscheren, was bei einem speziellen Toiletten-Deckel nicht passiert. Eine zusätzliche Unterstützung können Toilettenstützgriffe sein.

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Hebelift und Umsetzhilfe

Gerade in der Pflege können Hebehilfen und Umsetzhilfen beim Umlagern helfen. So kann dabei unterstützt werden, dass die Person sicher vom Rollstuhl auf die Toilette und anschließend auf das Sofa gelangt. Gerade um die eigene Rückengesundheit aufrechtzuerhalten. Denn das Unterstützen mit der eigenen Körperkraft kann belastend sein.

Ein weiterer Begriff für diese Hilfsmittel lautet Transferhilfen. Darunter kann man sich Drehscheiben und Rutschbretter vorstellen, die in der Pflege unterstützen. Sollte die zu pflegende Person selbst keine Kraft aufwenden können, um sich aktiv umzusetzen oder für die Pflegeperson zu groß oder schwer sein, sind Umsetzhilfen eine Unterstützung. Diese Hilfsmittel sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. darunter fallen beispielsweise:

  • Transfergurt: eignen sich oft bei noch bestehender Armkraft
  • Drehscheibe und -turm: sollten noch aus eigener Kraft stehen können.
  • Rutschbretter: schließen Lücken zwischen 2 Gegenständen
  • Gleitmatten: unterstützen, um Personen in liegender Position bewegen zu können ohne falten im Laken entstehen zu lassen
  • Patientenlifter oder Personenlifter

Wichtig ist jedoch eine gute Schulung in der Anwendung, so dass die Hilfsmittel richtig angewendet werden können und die Sicherheit gewährleistet wird. Lassen Sie sich auch zusätzlich beraten, welche Hilfsmittel sie wirklich benötigen und welche für sie und die Pflegeperson geeignet sind.

Mit einer ärztlichen Verordnung können die Hilfsmittel von der Krankenversicherung übernommen werden. Dafür muss das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Das Hilfsmittel kann auch übernommen werden, wenn es nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Hierfür ist jedoch wichtig, dass das Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse als allgemeiner Gebrauchsgegenstand angesehen wird.

Das Hilfsmittel kann auch über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Hierfür ist kein Rezept, sondern ein Pflegegrad entscheidend.

Ist die Umsetzhilfe finanziert worden, so werden auch Reparaturkosten und Wartungskosten finanziert. Dabei unterstützt sie ebenfalls das Sanitätshaus. Bei Erhalt des Hilfsmittels erhalten sie einen Wartungsplan.

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Pflegebett

Auch Pflegebetten bieten Sicherheit und Komfort und erleichtern die Pflege. Geeignet ist das Pflegebett vor allem für Personen, die den meisten Teil des Tages im Bett verbringen und bettlägerig sind. Welche Erleichterungen bringt dieses Bettsystem:

  • Bewegung im Bett wird erleichtert
  • Erleichtert ein- und aussteigen
  • Essen und Trinken
  • Erleichtert die Körperpflege

Dadurch, dass Pflegebetten höhenverstellbar sind, wird die Pflege für Pflegepersonen erleichtert. Zusätzlich kann die Pflege dadurch rückenschonend durchgeführt werden. Auch das Rückenteil lässt sich bewegen. So kann auch das Essen und Trinken vereinfacht werden, da dies meist in einer aufrechten Position einfacher und angenehmer ist. Durch geteilte und klappbare Seitensicherungen kann auch das Umdrehen im Bett vereinfacht werden.

Bei einem klassischen Pflegebett lassen sich ebenfalls die Fußteile verstellen Außerdem haben diese Betten einen lackierten Holzrahmen. Dieser lässt sich gut reinigen und sieht dennoch gut aus. Wichtig zu wissen ist, die Matratze gehört zum Pflegebett dazu und muss nicht extra beantragt werden.

Weitere Betten

Über weitere Bettsysteme klären wir Sie im Folgenden auf.

Auch wenn Krankenbett oft ein Synonym für Pflegebett ist, so unterscheiden sich beide Bettsysteme minimal voneinander:

Krankenbetten finden sich meist in Krankenhäusern wieder. Der Fokus bei diesen Betten liegt auf der Funktion und nicht auf der Optik. Außerdem sind sie rollbar.

Pflegebetten werden jedoch langfristig genutzt. Man findet sie beispielsweise in Pflegeeinrichtungen. Diese sind nicht nur funktional, sondern sehen auch optisch ansprechender aus.

Behindertengerechte Betten sind zwar technisch identisch mit Pflegebetten, sollen aber eine Behinderung ausgleichen. Daher werden sie auch von der Krankenkasse bezahlt und nicht von der Pflegekasse.

Niederflurbetten hingegen lassen sich besonders niedrig herabsenken. Damit wird das Verletzungsrisiko bei einem Sturz aus dem Bett verringert und das Ein- und Aussteigen vereinfacht.

Ein Pflegebett-Doppelbett eignet sich vor allem für Paare. Hierdurch können Paare immer noch in einem Bett schlafen, auch wenn eine Person auf ein Pflegebett angewiesen ist. Hier gibt es Modelle, bei denen beide Seiten ein Pflegebett sind oder nur eine Hälfte. Ideal ist dieses Bett, auch wenn beide Personen auf ein Pflegebett angewiesen sind.

Schwerlastbetten eignen sich für Menschen, die übergewichtig sind. Sie sind nicht nur stabiler und leistungsfähiger, sondern haben auch eine größere Liegefläche.

Bei einem Stehbett kann die Liegefläche aufgerichtet werden, bis die Person eine stehende Position hat. Mit entsprechenden Gurten kann sie in dieser Position gehalten werden. Vorteile hiervon sind:

  • Vorbeugung von Dekubitus
  • Kreislaufstabilisation
  • Wirkt Knochenschwund entgegen

Aufstehbetten unterscheiden sich von Stehbetten, da sie vordergründig beim Aufstehen unterstützen. Die Funktionen dieses Bettes sind genauso hilfreich beim Zubettgehen.

Ein Seitenlagerungsbett lässt sich seitlich bis zu 30 Grad neigen. Dies beugt nicht nur Folgeerkrankungen vor und aktiviert die Muskulatur, sondern damit wird auch einem Dekubitus vorgebeugt. Diese Betten kommen vor allem bei Patient*innen vor, die sich alleine nicht bewegen können.

Bei einem Seniorenbett handelt es sich nicht um ein Pflegebett. Es handelt sich jedoch um einen Pflegebetteinsatz. Daher spricht man auch von einem Bett-in-Bett-System oder einem Einlegerahmen. Durch diesen Einsatz lässt sich die Liegefläche in der Höhe verstellen und aufrichten. Es ist kein Ersatz für ein Pflegebett. Sollte dies aber ausreichend sein, so kann es auch von der Pflegekasse übernommen werden.

Natürlich gibt es auch für Betten einiges an Zubehör. Wichtig ist nur, dass das Zubehör zulässig ist. Dies sollte das Sanitätshaus prüfen.

Zubehör:

  • Matratzen für Pflegebetten
  • Hilfen zum Aufrichten und Aufstehen
  • Gitter und Seitenpolster
  • Beistelltische und Pflegebettschränke
  • Bettverlängerungen und Bettverkürzungen
  • App-Anbindung

Wir bedanken uns bei unserem Partner Meyra für die Unterstützung bei diesem Artikel.


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