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Fürsorgepflicht: Was bedeutet das für Arbeitgebende

Die Fürsorgepflicht verpflichtet die Arbeitgebende dazu, ihre Mitarbeitenden zu schützen. Egal, ob es sich dabei um körperliche Belastung, Mobbing oder Burnout handelt: Genaueres finden Sie dazu in unserem Artikel.

Arbeitgebende in Deutschland haben nicht nur wirtschaftliche, sondern auch menschliche Verantwortung. Die gesetzliche Fürsorgepflicht gemäß §§ 617 bis 619 BGB  verpflichtet sie dazu, ihre Mitarbeitenden zu schützen – physisch, psychisch und in ihrer Persönlichkeit. Weitere relevante Regelungen finden sich im:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • weitere Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B. GefStoffV, BioStoffV)
  • Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Was bedeutet die Fürsorgepflicht konkret?

Die Fürsorgepflicht ist mehr als eine juristische Formalität. Sie verlangt, dass Arbeitgebende aktiv Maßnahmen ergreifen, um Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter:innen zu wahren. Dabei geht es um verschiedene Schutzebenen, die alle gleichermaßen wichtig sind:

  • Schutz der physischen Gesundheit: Vermeidung von Gefahren durch sichere, ergonomische Arbeitsbedingungen und Prävention von Arbeitsunfällen.

  • Schutz der psychischen Gesundheit: Maßnahmen gegen Überforderung, Stress, Mobbing und andere Belastungen, wie zum Beispiel Burnout.

  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Dazu zählt unter anderem der Schutz der Privatsphäre, ein sensibler Umgang mit persönlichen Daten sowie der Respekt vor individuellen Lebensentwürfen.

  • Einhalten der Sittlichkeit: Ein respektvoller Umgang ist Pflicht. Sexuelle Belästigung, unangemessene Sprache oder entwürdigendes Verhalten dürfen keinen Platz im Arbeitsumfeld haben.

  • Schutz vor Diskriminierung: Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder anderer Merkmale benachteiligt werden.

Besondere Verantwortung gegenüber Jugendlichen

Jugendliche Arbeitnehmer:innen, wie zum Beispiel Lernende, stehen ebenfalls unter dem Schutz der Fürsorgepflicht. Für sie tritt jedoch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Kraft. Vorrangig regelt § 28 JArbSchG die Verpflichtung, das Arbeitgebende die Arbeitsstätte der Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten haben, dass diese nicht in ihrer körperlicher oder seelischer Entwicklung beeinträchtigt werden. 

  • die Benachrichtigung der Eltern oder der Vormundschaftsbehörde bei Unfällen, Krankheiten oder Anzeichen psychischer Auffälligkeiten

  • der Schutz vor nicht altersgerechten, entwürdigenden oder gefährlichen Situationen 

  • eine altersgerechte Verpflegung und eine sichere, hygienisch einwandfreie Unterkunft, falls die Jugendlichen im Betrieb wohnen

Lehrbetriebe tragen hier eine besondere Verantwortung: Sie begleiten junge Menschen in einer prägenden Lebensphase. Umso entscheidender ist es, dass Schutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag konkret umgesetzt wird.

Fürsorgepflicht und Inklusion gehen Hand in Hand

Für Menschen mit Behinderungen ist die Wahrung der Fürsorgepflicht zentral. Sie schafft die Grundlage für gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsleben und ermöglicht es Mitarbeitenden, ihre Fähigkeiten selbstbestimmt einzubringen. Dabei geht es nicht um Sonderbehandlung, sondern um faire Rahmenbedingungen. Fürsorge kann hier zum Beispiel die Wahl barrierefreier Kommunikationsmittel oder die Sensibilisierung der Mitarbeitenden bedeuten.

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Ein diverses Team sitzt um einen Holztisch, wobei sich zwei Personen über den Tisch die Hände schütteln. | © Pexels / Fauxels

Ein inklusiver Arbeitsplatz schützt nicht nur vor unnötigen Belastungen, sondern stärkt das Vertrauen im Team. Unternehmen, die auf inklusive Strukturen achten, fördern Motivation, Vielfalt und Innovation. Und zwar ganz ohne zusätzlichen Aufwand, sondern durch bewusste und nachhaltige Gestaltung ihrer Arbeitskultur.

Was passiert bei Pflichtverletzungen?

Wird die Fürsorgepflicht verletzt, können Arbeitnehmende je nach Situation Anspruch auf Schadenersatz, Genugtuung oder Arbeitsverweigerung haben. Pflichtverletzungen können für Unternehmen also nicht nur juristische, sondern auch finanzielle und reputative Folgen haben. Ein respektvoller Umgang und frühzeitiges Handeln sind deshalb für alle Beteiligten von Vorteil, ganz abgesehen davon, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind.


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