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Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

Insbesondere in den ersten Lebensjahren vollziehen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist daher von großer Bedeutung, dass der gesundheitliche Allgemeinzustand und die altersgerechte kindliche Entwicklung bei den sogenannten U-Untersuchungen in regelmäßigen Abständen von medizinischem Fachpersonal überprüft werden. Auf diesem Wege können etwaige Probleme oder Abweichungen frühzeitig entdeckt und entsprechend therapiert werden.

Arzt, der ein Kind untersucht | © pixabay

Kinderärztliche Untersuchungen sollten regelmäßig stattfinden. (pixabay)

Die einzelnen U-Untersuchungen umfassen – neben spezifischen Screening-Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen – die physische Begutachtung des Kindes und ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch mit den Eltern. Die körperliche Untersuchung beinhaltet die Dokumentation von einer Reihe an Parametern wie Gewicht, Alter, Körpergröße. Darunter fallen unter anderem auch die Untersuchung der Organe, des Kopfes und des Stütz- und Bewegungsapparates.

Bei der Entwicklungsbeurteilung betrachtet der Arzt beziehungsweise die Ärztin unter anderem die Grob- und Feinmotorik, die Perzeption und Kognition, die sozial-emotionale Fähigkeiten sowie die Interaktion des Kindes mit den Eltern. Zeigen diese Untersuchungen das Bestehen oder den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung, wird in der Regel eine weiterführende, gezielte Diagnostik und/oder eine Therapie veranlasst.                                        

Neben der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche individuellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken bei dem Kind existieren und die Eltern werden beraten, wie sie diese minimieren können. Bei Bedarf kann das medizinische Fachpersonal eine Präventionsempfehlung abgeben und auf regionale Eltern-Kind-Programme verweisen. Zur Untersuchung gehört auch die Kontrolle des Immunitätsstatus und die Beratung, wie der Impfschutz des Kindes optimiert werden kann. Außerdem muss bei der Anmeldung des Kindes in der Kindertageseinrichtung ein ärztlicher Nachweis über eine entsprechende Impfberatung erbracht werden.                              

Die U-Untersuchungen werden im gelben Kinderuntersuchungsheft erfasst. Dieses beinhaltet eine herausnehmbare Anwesenheitskarte, mit der Eltern die ordnungsgemäße Wahrnehmung der U-Untersuchungen gegenüber Drittparteien, wie zum Beispiel Kindertagesstätten belegen können, ohne vertrauliche Daten weiterzugeben.

U1: Erstuntersuchung des Neugeborenen unverzüglich nach der Entbindung

Identifizierung von lebensbedrohlichen Erkrankungen, Komplikationen und Anomalien, die einer unmittelbaren Therapie bedürfen, Schwangerschafts-, Geburts- und Familiengeschichte, Kontrolle der Atmung, des Pulses, der Hautfärbung und der Reifezeichen.

Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. - 3. Lebenstag

Früherkennung von genetischen Stoffwechselstörungen und hormonellen Erkrankungen.

Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag

Hörtests zur Erkennung eines Gehörschadens.

Ausschnitt des Kopf eines Kindes mit Ohr, auf das ein Finger gerichtet ist | © pixabay Hörtests sind bereits in jungen Jahren wichtig. (pixabay)

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Feststellung angeborener Erkrankungen und erheblicher Gesundheitsgefährdungen, Vorbeugung von Komplikationen: Krankengeschichte und ausführliche Begutachtung von Körperteilen, Sinnesorganen und Reflexen.

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

Begutachtung der altersgerechten Entwicklung von Reflexen, Motorik, Körpergewicht und Reaktionen, Organuntersuchungen, Abklärung des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftdysplasie und -luxation.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

Begutachtung der altersgerechten Entwicklung und Bewegungsfähigkeit des Säuglings, der Gliedmaßen, Sinnesorgane, Geschlechtsteile und des Hautgewebes, Kontrolle des Körperwachstums, der motorischen Funktionen und des vegetativen Nervensystems.

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

Kontrolle der altersentsprechenden Entwicklung und Mobilität der Organe, der Sinnesorgane, der Geschlechtsorgane und der Haut, Überprüfung des Wachstums, der Motorik und des Nervensystems.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Überprüfung der altersgerechten Entwicklung, der Organe, der Wahrnehmungsorgane (vor allem der Augen), der Kontrolle des Bewegungsapparates, der motorischen Fähigkeiten, der Sprachentwicklung und der Interaktion.

Eine Frau hält die Hand eines kleinen Mädchens mit Down-Syndrom und hilft ihr bei den Hausaufgaben. | © Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de Unterstützung von Familien (Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de)

U7: 21.bis 24. Lebensmonat

Untersuchung der altersentsprechenden Entwicklung, Feststellung von visuellen Einschränkungen, Prüfung der Sprachentwicklung, der feinmotorischen Fähigkeiten und der Körperkontrolle.

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat

Fokus auf altersgerechte Sprachentwicklung, Früherkennung von Sehstörungen.

U8: 46. bis 48. Lebensmonat

Eingehende Begutachtung der Sprach-, Ausdrucks- und Verhaltensentwicklung, Untersuchung von Mobilitäts- und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskulatur und Zahnzustand.

U9: 60. bis 64. Lebensmonat

Untersuchung der Motorik, des Hörvermögens, des Sehsinns und der sprachlichen Entwicklung, um etwaige Erkrankungen und Entwicklungsstörungen vor dem Schulbeginn zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls entgegenzuwirken.

J1: 13. bis 14. Lebensjahr

Erhebung des gesundheitlichen Allgemeinzustandes und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Knochenapparates, Überprüfung des Immunstatus, Ermittlung des Standes der Pubertätsentwicklung, der geistigen Verfassung und des Vorhandenseins psychischer Anomalien, schulischer Leistungsprobleme und gesundheitsschädigender Verhaltensweisen, Beratung auf der Basis eines individuellen Gefährdungsprofils des oder der Heranwachsenden über Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Verhaltensmuster und Ratschläge für einen gesundheitsfördernden Lebensstil.

Schwarzweiß Aufnahme einer Frau die mit hängendem Kopf auf einer Bank sitzt | © pixabay Eine umfassende Untersuchung und Beratung ist für den Erhalt der Gesundheit wichtig. (pixabay)

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind als Kassenleistungen in§ 26 SGB V definiert. Inhalt, zeitlicher Ablauf und Aufbau des Untersuchungsprogramms sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) geregelt.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms werden von einigen Krankenkassen zusätzliche Leistungen angeboten, insbesondere für Kinder im Primarschulalter (U10 und U11) und für Heranwachsende (J2). Deren Untersuchungsumfang ist nicht durch den G-BA geregelt. Die Übernahme der Kosten durch die einzelnen Krankenkassen ist eine freiwillige Leistung.   


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