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Flugreisen für Menschen mit Behinderung

Flugreisen sind auch für Menschen mit Behinderung möglich. In der Regel stellen Fluggesellschaften und Flughäfen Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung – eine frühe Anmeldung kann hilfreich sein.

Flugzeug über den Wolken | © Johan Van Wambeke/unsplash

Flugreisen sind auch für Menschen mit Behinderung möglich. (Johan Van Wambeke/unsplash)

Im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Wohnwagen oder einem eigenen Auto, kann eine Anreise mit dem Flugzeug schneller sein. Es gibt jedoch einige Sachen, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beachten sollten. Nicht nur über die Airline, sondern auch über den Abflug- und Ankunftsflughafen sollte man sich im Vorhinein informieren. In diesem Zuge kann auch die Fluggesellschaft und der Flughafen informiert werden und Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Im Folgenden sind einige wissenswerten Informationen für Flugreisende mit Behinderung zusammengefasst.

  • 1

    Reisende mit Mobilitätseinschränkungen dürfen nicht am Notausgang im Flugzeug sitzen.

  • 2

    Aus Sicherheitsgründen dürfen Menschen mit Behinderung nicht an einem Gangplatz sitzen. Die Erfahrung zeigt, dass Check-In-Mitarbeiter*innen sehr selten auf diese Vorschrift achten. Deshalb wird empfohlen, wenn das Umsetzen anstrengend ist, selbst beim Check-In darauf hinzuweisen, dass man nicht am Gang sitzen darf.

  • 3

    Es gibt einheitliche Codes, die von internationalen Airlines benutzt werden, um verschiedene Hilfeleistungen und Unterstützung im Computer einzugeben. Beispielsweise steht WCHR (englisch: „Wheel Chair Ramp“) für einen Fluggast mit Gehbehinderung. Es empfiehlt sich diese Codes im Vornherein durchzuschauen, um sicherzustellen, dass beim Check-In die richtigen Codes von den Mitarbeiter*innen angegeben werden und die nötige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann.

  • 4

    Elektrorollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt sind, die Batteriepole isoliert wurden und die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist.

    Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei einer Anfrage für den Transport von Elektrorollstühlen wird empfohlen, im Voraus die Maße und das Gewicht anzugeben.

  • 5

    Für den Transport von eigenen Rollstühlen dürfen die Airlines keine Zusatzkosten in Rechnung stellen.

  • 6

    Nur in extremen Ausnahmen werden private Rollstühle in der Kabine befördert, ansonsten fast ausschließlich im normalen Frachtraum. Wenn man seinen privaten Rollstuhl am Ausgang des Flugzeugs ausgehändigt haben möchte, wird empfohlen, dies beim Check-In oder Boarding der Fluggesellschaft mitzuteilen.

    Je nachdem wie die individuellen Umstände am Zielflughafen sind, kann es sein, dass die Airline den Rollstuhl erst am Gepäckband wieder aushändigen kann. In solchen Fällen stellt die Fluggesellschaft aber einen Rollstuhl zur Verfügung, bis man seinen eigenen wieder entgegennehmen kann.

  • 7

    Da die meisten Mitarbeiter*innen beim Sicherheitscheck nur wenig Erfahrung im Umgang mit Gästen mit Mobilitätseinschränkungen haben, sollte man offen ansprechen, ob es Bereiche am Körper gibt, an denen man sensibel ist oder Schmerzen ausgelöst werden können. Weiterhin sollte man auch mitteilen, wie körperlich fit man ist, ob es möglich ist, dass man durch die Sicherheitskontrolle laufen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man darauf hinweisen, dass man sich vielleicht für kurze Zeit aus dem Rollstuhl heben kann, damit die untere Sitzfläche von Mitarbeiter*innen der Sicherheitskontrolle gecheckt werden kann.

  • 8

    Nur in sehr seltenen Fällen gibt es je nach Flugzeugtyp vergrößerte WC-Bereiche für Menschen mit Behinderung. Dennoch entsprechen diese nicht den Standards, die normalerweise in öffentlichen Behindertentoiletten vorhanden sind.

  • 9

    Auf Langstreckenflügen ist in vielen Fällen ein Bordrollstuhl vorhanden, der auf die Gangabmessung im Flugzeug zugeschnitten ist. Man sollte jedoch bei der Reservierung und beim Check-In noch einmal darauf hinweisen, dass man während des langen Fluges einen Bordrollstuhl in Anspruch nehmen muss, um zum WC zu kommen. Sollte dies der Fall sein, wird empfohlen, eine Begleitperson mitzunehmen. Aus Service- und Sicherheitsgründen ist es sehr problematisch, während eines Fluges diese Art der Unterstützung vom Kabinenpersonal in Anspruch zu nehmen.


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