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Dauer des Pflege-Antragsverfahren

Die Bearbeitung von Anträgen für die Leistungen aus der Pflegeversicherung hat Betroffenen häufig viel Geduld abverlangt. Seit der Pflegereform gelten jedoch klare Fristen für die Antragsdauer.

Man sieht Hände einer Person, welche Dokumente unterzeichnet. | © Scott Graham/ unsplash

Anträge bestehen in der Regel aus vielen einzelnen Formularen. (Scott Graham/ unsplash)

Die Gründe für die Beantragung finanzieller Unterstützung von Geldern aus der Pflegeversicherung, sind vielzählig. Es kommen Unfälle, Krankheiten oder einfach das Altern infrage. Wobei gerade letzteres die häufigste Ursache für die Beantragung von Pflegegeldern und Pflegeleistungen darstellt. Laut Statistiken der VdeK Ersatzkassen war die Zahl der Leistungsempfänger*innen Ende des Jahres 2019 bei rund 4 Millionen. 

Pflegegrad beantragen

Um die finanzielle Unterstützung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor jedoch die Einstufung in einen Pflegegrad beantragt werden. Bei diesen Untersuchungen werden die Antragstellerinnen und Antragsteller meistens zu Hause, aber gegebenenfalls auch im Pflegeheim, von geschultem Personal im Rahmen eines Gutachtens in einen der insgesamt fünf Pflegegrade eingeteilt. Aus dem gutachterlich zugeteiltem Pflegegrad ergibt sich dann der jeweilige Pflegesatz.

Aufgrund der großen Unterschiede der jeweiligen Pflegegrade, ist eine gründliche und sachliche Überprüfung durch Gutachterinnen und Gutachter notwendig.

Ein großes und häufiges Problem für die antragstellenden Personen waren allerdings lange Wartezeiten. In bestimmten Konstellationen waren diese für Betroffene und Angehörige sehr belastend, da entweder finanzielle Einbußen selbst getragen werden mussten oder Angehörige sich um die betroffenen Personen kümmern mussten, bis der Staat über die Pflegeversicherung eingesprungen ist.

ein Stethoskop, medizinische Unterlagen | © Darko Stojanovic/pixabay Ein medizinisches Gutachten stellt Anspruch und Umfang der Pflegeleistungen fest (Darko Stojanovic/pixabay)

Bearbeitungsdauer gesetzlich verkürzt

Aufgrund der häufig langen Wartezeiten in der Vergangenheit, müssen seit der dritten Pflegereform die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und die darauf folgende Anerkennung durch die Pflegeversicherung innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein. Diese Frist ist per Gesetz festgelegt. Sie schließt auch die schriftliche Mitteilung der Beurteilung an Betroffene durch die Pflegeversicherung ein.

Der Gesetzgeber sieht sogar eine Verkürzung des Antragsverfahrens auf zwei Wochen vor, wenn Angehörige die Pflege übernehmen und zu diesem Zweck Pflegezeit beantragen.
Da von einer noch drängenden Notsituation auszugehen ist, wenn sich die pflegebedürftige Person zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einem Hospiz oder in außerklinischer Palliativversorgung befindet, muss der Begutachtungsprozess sogar innerhalb einer Woche abgeschlossen sein.

Um das Antragsverfahren nicht durch formale Fehler zu verzögern, empfiehlt es sich für die betroffenen Personen stets, die Formalitäten mit jemandem zu erledigen, der Erfahrung mit den Anträgen hat. Sowohl Sozialdienste in Kliniken, Pflegedienste als auch Selbsthilfeverbände stellen hierfür Assistenz zur Verfügung.

Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes

Unabhängig davon, ob die antragstellende Person gesetzlich oder privat versichert ist, werden die Untersuchungen von Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF durchgeführt, da sowohl die gesetzlichen wie auch der Großteil der privaten Versicherungen mit einem der beiden Diensten zusammenarbeiten. Der Besuch dient dazu, die Ausmaße des Assistenzbedarfs festzustellen. 

Zwar gehen die Gutachter*innen nach einem standardisierten Regelwerk vor, doch können fehlerhafte Angaben seitens der Betroffenen zu ungünstigen Ergebnissen führen, die sich im späteren Verlauf nur mit erheblichem Aufwand korrigieren lassen. Antragstellende Personen sollten deshalb am besten vorbereitet, kooperativ und ehrlich mit den Gutachterinnen und Gutachtern zusammenarbeiten um für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu bewirken. Ein Teil dieser Vorbereitung kann zum Beispiel auch das Erstellen eines Pflegetagebuchs sein. In diesem können die Zeiten und der Aufwand dokumentiert und festgehalten werden. Dieses Tagebuch kann dem medizinischen Dienst die Einschätzung der Verhältnisse erleichtern.


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