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Berufsunfähig durch Burnout – Anerkennung als Krankheit

Psychische Erkrankungen enden immer häufiger mit einer Berufsunfähigkeit. Trotz weitverbreiteter Herz-Kreislauf- und Rückenerkrankungen haben seelische Leiden die körperlichen hier inzwischen überholt. Aber Berufsunfähigkeitsversicherungen halten sich gerade beim Befund Burnout oft mit Leistungen zurück. Die neue Überarbeitung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) soll dies ändern - tut sie aber nicht.

Eine Bronzestatue von einer Frau, die die Augen verbunden hat und in einer Hand ein Schwert und in der anderen eine Waage hält. | © unsplash

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zunächst rechtliche Vorgaben erfüllt sein. (unsplash)

Burnout – (k)eine Krankheit?

Stress ist heute viel weiter verbreitet als noch vor wenigen Jahrzehnten. In relativ kurzer Zeit nahm die Zahl psychischer Erkrankungen seit den 90er-Jahren sehr stark zu. Der Blick in die Seele eines Menschen ist verglichen mit dem in seinen Körper wesentlich schwerer.

Bei der Diagnose Burnout kommt hinzu, dass dieser als sogenanntes Syndrom kein einheitliches Krankheitsbild kennt. Durch so unterschiedliche Symptome wie Aggression, Apathie, Angststörungen, sozialem Rückzug bis hin zu Tinnitus, Kopf-, Glieder- und Magenschmerzen und letztlich auch versuchten Suizid kann sich die Erschöpfung zeigen.

Mit einem Blick auf die lange Liste der möglichen Symptome, die auftreten können, und dem aktuellen Forschungsstand ist nicht verwunderlich, dass Burnout auch im neuen ICD-11 von der WHO nicht als eigenständige Krankheit anerkannt wird. Viele Expert*innen stimmen dieser Einschätzung zu, obwohl es auch Kritik an der Definition der WHO gibt.

Faktor, der die Gesundheit beeinträchtigen kann
Weltgesundheitsorganisation zum ICD-11, 28. Mai 2019

Berufsunfähigkeit ohne Erkrankung möglich

Insofern erschwert das uneinheitliche Krankheitsbild zwar die Feststellung eines Burnout-Syndroms, eine Krankheit setzt der Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit jedoch nicht voraus. Denn notwendige Ursache muss nur ein starkes und nachhaltiges Abweichen vom Normalzustand sein, unabhängig davon, ob dies Körper oder Geist einer versicherten Person betrifft. Infolgedessen muss die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt sein.

Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung im konkreten Fall leisten muss, entscheiden die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen. Wie bei vielen anderen Versicherungsarten gibt es auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebene Musterbedingungen. Allgemein verbindlich sind diese jedoch nicht. Über die Leistungspflicht der BU bei Burnout entscheidet stets der bestehende Versicherungsvertrag.

Diagnose: Depression bei Burnout

Oft, aber nicht zwangsläufig, geht der Burnout jedoch einher mit einer Depression, die wiederum als psychische Erkrankung gilt. Dann ist nicht nur die rechtliche Situation erleichtert, sondern auch die psychotherapeutische Arbeit. Denn letztendlich ist der Fokus bei der Diagnose Burnout nur auf das beruflichen Umfeld beschränkt, obwohl oft eine ganzheitliche Betrachtung aller Lebensumstände sinnvoll ist.


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