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Barrierefreie Parks und Freizeitanlagen

Auch beim Bau von öffentlichen Anlagen, städtischen Parks und Grünzonen sollte unbedingt auf Barrierefreiheit geachtet werden, sodass sie für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gut und sicher nutzbar sind.

Ein Mann, der im Rollstuhl sitzt, in einem Park mit vielen Bäumen | © Jörg Farys | Gesellschaftsbilder.de

Barrierefreies Bauen von Außenanlagen ist wichtig, damit sie von allen Menschen genutzt werden können. (Jörg Farys | Gesellschaftsbilder.de)

Ein sonniger Nachmittag im Park

Bei schönem Wetter zieht es viele Menschen nach draußen ins Grüne, beispielsweise in den öffentlichen Stadtpark. Ein wenig spazieren gehen oder fahren und anschließend im Schatten großer Bäume etwas Abkühlung zu suchen – eine gute Idee, allerdings an vielen Orten wegen der mangelnden Barrierefreiheit für manche Personen nur schwer zu realisieren. Mal stellen sich Treppen als unüberwindbares Hindernis heraus, mal fehlt die barrierefreie WC-Anlage, an einem anderen Ort sind nicht die passenden oder sogar gar keine Sitzgelegenheiten gegeben.

Barrierefreies Bauen nützt vielen

Weiter gilt es zu beachten, dass barrierefreies Bauen und entsprechend bessere Zugänglichkeit auch Menschen ohne eine Behinderung zu Gute kommt, man denke dabei nur an Senioren oder an Familien mit Kinderwagen.

Eltern halten ihr Kind an den Händen fest beim Spaziergang | © pixabay Auch Familien mit Kinderwagen profitieren von barrierefreien Grünanlagen. (pixabay)

Vom Parkplatz bis zur Sitzbank

Was gibt es also zu beachten? Eigentlich beginnt es bereits außerhalb des Parks – denn, wenn Parkplätze zur Verfügung stehen, müssen auch barrierefreie Parkmöglichkeiten angeboten werden. Sowohl der Zugang zum Parkeingang wie auch die Wege in den Außenanlagen sind idealerweise aus Pflasterbelag oder aus Plattenbelägen gefertigt.

Als Sicherheitsanforderungen sind eine gute Begeh- und Befahrbarkeit, Erschütterungsfreiheit, eine gute taktile Wahrnehmung, geringe Fugenabstände, ausreichende Farbkontraste, Rutschfestigkeit, Griffigkeit und ein guter Wasserablauf zu beachten. Blindenleitplatten oder -streifen erleichtern Menschen mit einer Sehbehinderung den Besuch.

Rampen ermöglichen Rollstuhlfahrern die Zufahrt zu Objekten, die sonst nur über eine Treppe erreichbar sind. Bei Treppen sollten die Stufen mit einer trittsicheren, dauerhaften Markierung markiert werden.

Von großer Bedeutung sind ebenso die Sitzgelegenheiten, schließlich will man in einem Park auch entspannt verweilen können. Maßgeblich für die Ergonomie der Sitzmöglichkeiten ist eine optimale Sitzhöhe, die nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sondern auch älteren Menschen ein leichtes Hinsetzen und Aufstehen ermöglicht. Zudem ist eine nicht zu raue Sitzfläche zu wählen, die ein leichtes Überwechseln aus einem Rollstuhl auf die Parkbank und zurück ermöglicht. Sitzplatzmöglichkeiten sollten sich im Abstand von rund 100 m finden lassen.

DIN-Norm setzt die Standards

Planungsempfehlungen für barrierefreie Baumaßnahmen und damit Regeln unter welchen technischen Voraussetzungen eine bauliche Anlage “barrierefrei” ist, werden in Deutschland in der Norm 18040 geregelt. Dabei beschreibt DIN 18042-1 Regeln für öffentlich zugängliche Räume, DIN 18040-2 Regeln für Wohnungen und DIN 18042-3 Regeln für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Der Abschnitt “Freizeitanlagen” gibt Richtlinien für öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen sowie Spielplätze vor. (Quelle: https://nullbarriere.de/din18040-3-freizeitanlagen.htm)

DIN-Normen stehen zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden erst verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.

Barrierefreies Bauen ist nicht wesentlich teurer

Beim barrierefreien Bau von Außenanlagen wird von Städten und Gemeinden gerne das Argument der knappen Kassen und der angeblich hohen Kosten angeführt. Durch Studien ist aber längst widerlegt, dass barrierefreies Bauen wesentlich teurer ist.

Eine Schweizer Studie des Nationalfonds weist nach, dass Barrierefreiheit umso kostengünstiger wird, je eher man sie einplant. Am geringsten sind die Kosten, wenn Gebäude von Anfang an barrierefrei geplant werden, sodass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind (1,8 Prozent Mehrkosten). Ein Gebäude erst nachträglich barrierefrei umzubauen kostet rund eineinhalb mal so viel wie die Einplanung des hindernisfreien Bauens von Beginn an. (Quelle: https://hindernisfreie-architektur.ch/hochbauten_post_type/hindernisfrei-in-franken-und-rappen-bei-umbauten/)


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