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Athletenförderung – Spitzensportförderung von Menschen mit Behinderung

Athletinnen und Athleten im Spitzensport sind Vorbilder. Die starken Leistungen der Athlet*innen machen Menschen mit und ohne Behinderungen Mut, ihr Leben aktiv zu gestalten. Die Bereitschaft und der Wille zur Leistung, die Fairness und die Achtung Anderer sind Werte, die für unsere Gesellschaft als Ganzes von Bedeutung sind. Der Spitzensport ermöglicht eine vorurteilslose Begegnung aller Menschen.

links und rechts sind zwei männliche Rollstuhlfechter, in der Mitte steht ein Mann. | © pexels.com

Es werden verschiedene Fördermöglichkeiten für Athleten mit Behinderung angeboten. (pexels.com)

Die kontinuierlich wachsende, weltweite Professionalisierung im Spitzensport von Menschen mit Behinderung verlangt eine vielfältige, individuelle und sportartbezogene Förderung der deutschen Para Athlet*innen. Um diesen hohen Anforderungen des internationalen Konkurrenzdrucks im Behindertensport gerecht zu werden, arbeitet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) seit vielen Jahren eng mit Institutionen aus Politik, Sport und Wirtschaft zusammen. Die Möglichkeiten der Unterstützung spiegeln sich in der Förderstruktur des DBS wieder.

Förderung der Athletinnen und Athleten

Für Athletinnen und Athleten mit Behinderung im Spitzensport gibt es im Rahmen der Dualen Karriere (DK) zwei unmittelbar beim Bund bestehende Förderinstrumente. Der sogenannte DK-Stellenpool wurde durch das Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Verteidigung und Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellte Planstellen geschaffen. Über diese wird den Athletinnen und Athleten mit Behinderung im Spitzensport durch Einstellung in den öffentlichen Dienst neben ihrer sportlichen Karriere eine direkte Beschäftigungsperspektive eröffnet. Des Weiteren können Kaderathletinnen und -athleten mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Individualfördervertrag mit einem der genannten Ressorts abschließen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für die Zeit, in der sie zeitlich besonders intensiv trainieren und sich auf Wettkämpfe vorbereiten.

Die Grundförderung

Ist der Sprung in den Deutschen-Behinderten-Sport-Kader geschafft, stehen Athlet*innen mit Behinderung mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Deutsche Sporthilfe bietet dabei eine sogenannte Grundförderung. Für die Zeit bis zu den paralympischen Spielen wird monatlich eine bestimmte Summe ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem DBS-Kader (A, B oder C). Die Zuteilung des Kaders hängt von der jeweiligen sportlichen Leistung im Vorjahr ab. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es je nachdem, ob die Athletin oder der Athlet mit Behinderung bereits beruflich tätig ist oder noch Schüler ist, Verdienstausfallzahlungen oder weiteres monatliches Geld. Natürlich gibt es noch eine Reihe von kostenlosen Produkten und Dienstleistungen wie zum Beispiel Seminaren oder Hilfsmittel, die in Anspruch genommen werden können.

Für noch jüngere Athlet*innen mit einer Behinderung, die zu den Nachwuchstalenten zählen, gibt es eine Eliteförderung: Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen können Nachwuchsathleten über eine Patenschaft unterstützen. Neben der sportlichen Leistung unterstützt die Deutsche Sporthilfe mit weiteren Maßnahmen rund um die Ausbildung oder das Studium.

Para Fußballer sind auf einem Trainingsgelände. | © pexels.com Für eine intensive Vorbereitung auf die Paralympischen Spiele können sich Kaderathleten für das Top Team des DBS bewerben. (pexels.com)

Top Leistungen = Top Team

Der DBS bietet darüber hinaus mit Top Team eine Eliteförderung für Paralympics-Teilnehmer. Für Pyeongchang 2018 kommen beispielsweise sieben Sportler*innen in den Genuss dieser Förderung. Damit können sie sich intensiver und gleichzeitig professioneller auf die anstehenden Spiele vorbereiten. Sportler*innen erhalten dabei neben der Grundförderung noch weitere finanzielle Zuschüsse. So gibt es für den Arbeitgeber Geld zum Ausgleich, damit er den Athleten für eine gewisse Zeit freistellen kann. Die Eliteförderung muss vom Sporttreibenden selbst beantragt werden. Mit der Unterstützung des Trainers gibt es eine Bewerbung zur Aufnahme ins Top Team.
Grundvoraussetzung ist, dass die Mitglieder des Top Teams zu den aussichtsreichsten deutschen Medaillenanwärtern für die kommenden Paralympics gehören. Für die Sportlerinnen und Sportler bedeutet dies eine Zahlung von 500 Euro pro Monat sowie eine mögliche berufsbezogene Unterstützung von bis zu 1000 Euro monatlich.

Förderprogramm „Duale Karriere – Individualförderung“

Was bereits bei olympischen Teilnehmer*innen in ähnlicher Form seit einigen Jahren existiert, gibt es nun seit 2017 auch für Sportler*innen mit Behinderung. Im Rahmen des Programms Duale Karriere – Individualförderungunterstützt das Bundesministerium für Inneres derzeit 17 Teilnehmer der paralympischen Spiele. Damit können sich die Teilnehmer*innen auf ihren sportlichen Erfolg konzentrieren und gleichzeitig Karriere machen. Für den Behindertensport ist dies ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung und Wertschätzung der Leistungen jedes Spitzensportlers.
Bei der dualen Förderung werden die Karrierepläne genauso berücksichtigt wie die sportlichen Ziele. Es wird mit dem Ministerium zusammen verhandelt, welche Ziele und Meilensteine des Sportlers oder der Sportlerin wann erreicht werden möchten. Dies kann zum Beispiel ein Schul- oder Studienabschluss während der Vorbereitungszeit auf die paralympischen Spiele sein. Egal für was sich die Athlet*innen entscheiden, der Laufbahnberater der Olympiastützpunkte bietet Hilfe, beide Aspekte – Sport und Beruf – unter einen Hut zu bekommen. Er hilft Sportler*innen beispielsweise auch dabei, sportfreundliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu finden.


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